Categories: Allgemein

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch bei Überlastung

TÜV Rheinland: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen / Jugendliche, Schwangere und Stillende genießen besondere Rechte / Mitarbeiter müssen aktiv zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beitragen

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitnehmer, bestimmte Leistungen zu erbringen und sich in den Betrieb des Arbeitgebers zu integrieren. Für den Arbeitgeber entsteht daraus ebenfalls eine Verpflichtung: Er muss Arbeitsbedingungen schaffen, die seine Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit vor Risiken und Gefahren schützen. Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: „Aufschluss darüber, welche Gefährdungen und Belastungen in einem Unternehmen bestehen, gibt die Gefährdungsbeurteilung. Dabei fließen nicht nur Gefährdungen wie der Umgang mit Gefahrstoffen, Kontakt mit heißen oder spannungsführenden Teilen oder Lärm in die Beurteilung ein. Belastungen beispielsweise durch lange Arbeitszeiten, Schichtarbeit oder hohen Leistungs- und Verantwortungsdruck werden ebenfalls berücksichtigt.“ Allerdings stehen auch die Arbeitnehmer in der Pflicht: Sie müssen vorhandene Sicherheitseinrichtungen nutzen und ihren Vorgesetzten informieren, wenn sie Mängel bemerken, die eine Gefährdung darstellen.

Fürsorgepflicht im Ausland
Werden Arbeitnehmer im Ausland eingesetzt, muss der Arbeitgeber auch dort für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen. Bei Tätigkeiten in Ländern mit besonderen klimatischen oder hygienischen Bedingungen, den Tropen und Subtropen ist beispielsweise eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht. Diese umfasst die notwendigen Impfungen und Schutzmaßnahmen beispielsweise gegen Malaria. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Ausland, muss der Arbeitgeber für die Krankheitskosten in Vorleistung gehen, sofern kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Einsatzland besteht. Dadurch wird die medizinische Versorgung des Mitarbeiters bestmöglich gewährleistet.

Besonderer Schutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
Für einige Arbeitnehmergruppen gilt eine besondere Fürsorgepflicht. Dazu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter. Bei ihnen sind spezielle Regelungen zu den Arbeitszeiten und den auszuführenden Tätigkeiten zu beachten. Schwangeren darf beispielsweise das Heben schwerer Lasten von über fünf Kilogramm ebenso wenig zugemutet werden wie der Umgang mit besonders gefährlichen Arbeitsstoffen.
Individuelle Maßnahmen zum Schutz des Mitarbeiters und seiner Gesundheit können zudem bei Menschen mit Behinderungen, aber auch bei Praktikanten und Leiharbeitnehmern notwendig sein.

Überforderung und Stress erkennen
Im Zuge der Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch vor den Folgen von Überlastungen schützen. Dazu genügt es nicht, die vorgeschriebenen Pausenzeiten einzuhalten. Denn neben der reinen Arbeitszeit tragen auch Termindruck, Arbeitsverdichtung und soziale Faktoren zur Überforderung bei. Wichtig ist es, dass Führungskräfte Anzeichen von Überforderung und Stress bei ihren Mitarbeitern frühzeitig erkennen, um gesundheitlichen Folgen wie einem Burnout vorzubeugen. Die Seminare der Betriebspsychologen und Betriebsärzte von TÜV Rheinland zum gesunden Führen sensibilisieren die Teilnehmer unter anderem für die Symptome von Erschöpfung, Überforderung und Stress. Darüber hinaus lernen sie, ihre Beobachtungen anzusprechen und gemeinsam mit dem Betroffenen eine Lösung zu finden, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters erhält oder wiederherstellt. Somit profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Weitere Informationen bei TÜV Rheinland www.tuv.com/arbeitsschutz im Internet.

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

TÜV Rheinland
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Am Grauen Stein
51105 Köln
0221/8062255
joerg.meyer@de.tuv.com
http://www.tuv.com

Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Birgit Dickoré
Im Klapperhof 33 a
50670 Köln
0221-77543-0
kontakt@medizin-pr.de
http://www.medizin-pr.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Trend Barometer 2026: Holzbau bleibt im Aufwind

Der neue DACH-Report zeigt, wie Holzbau schneller mehr Wohnraum schafft und welche Wachstumsmärkte bis 2030…

57 Minuten ago

Produkte von InfectoPharm jetzt auch in Polen

Neue Niederlassung in Warschau nimmt Geschäftsbetrieb auf Das Team von InfectoPharm Polska begrüßt Mitglieder des…

1 Stunde ago

Produkte aus Aluminium – individuell und rückverfolgbar

REA zeigt auf der ALUMINIUM 2026 seine Lösungen für die normgerechte und prozesssichere Kennzeichnung Aluminium-Kennzeichnung…

1 Stunde ago

Silver Lake Ltd. erweitert ihr Beratungsangebot für private Mandanten

(Bildquelle: silverlake)London – Die Silver Lake Ltd. baut ihr Beratungsportfolio weiter aus und stellt ihre langjährige…

1 Stunde ago

Robotik: Zwischen Weltmarkt und Weltbild

Robotik als Fortschritt - Eyroq mit Andreas KrenselWas heute gebaut wird, entscheidet darüber, was morgen…

2 Stunden ago

Claroty und Frenos für höhere industrielle Cybersicherheit

Kombinierte Lösung bietet umfassende Transparenz und priorisierte Abhilfemaßnahmen Claroty und Frenos stellen gemeinsam eine integrierte…

2 Stunden ago