ARAG Experten über Ferienverlängerungen ohne Erlaubnis der Schule
Ein paar Tage früher in den Urlaub starten oder später zurückkehren – das klingt verlockend, vor allem bei bis zu 50 Prozent günstigeren Reiseangeboten (https://www.iwkoeln.de/studien/marc-scheufen-armin-mertens-preiseffekte-in-den-sommerferien.html) außerhalb der Ferien. Doch wer die Schulferien eigenmächtig verlängert, riskiert mehr als nur Ärger mit der Schule. Die ARAG Experten erklären, warum sogenannte „Flunker-Ferien“ keine gute Idee sind und welche Konsequenzen drohen.
Ist Urlaub ist ein Ausnahmegrund von der Schulpflicht?
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder grundsätzlich am Unterricht teilnehmen müssen, auch direkt vor und nach den Ferien. Ein günstiges Reiseangebot oder niedrigere Flugpreise reichen nicht aus, um eine Befreiung zu rechtfertigen. Eine Freistellung ist laut ARAG Experten nur in besonderen Fällen möglich. Dazu zählen beispielsweise familiäre Ereignisse wie runde Geburtstage, Hochzeiten, die Einschulung des Geschwisterkindes, Arzttermine, Umzüge oder Trauerfälle. Auch religiöse Feiertage können eine Beurlaubung rechtfertigen. Entscheidend ist, dass Eltern diese vorab bei der Schule beantragen.
Wer sein Kind vom Unterricht befreien lassen möchte, sollte rechtzeitig aktiv werden. Über kurze Zeiträume von ein bis drei Tagen können meist sogar die Klassenlehrer entscheiden. Geht es um längere Fehlzeiten, liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Wird ein Antrag abgelehnt und das Kind fehlt dennoch zu Beginn oder am Ende der Ferien, gilt dies laut ARAG Experten als „Nichtwahrnehmung des Unterrichts“. In solchen Fällen müssen Eltern mit Konsequenzen rechnen.
Welche Konsequenzen können bei eigenmächtiger Ferienverlängerung drohen?
Wie streng Verstöße geahndet werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Die Strafen erfolgen in der Regel abgestuft. Häufig beginnt es mit einer Verwarnung durch die Schule oder einem Vermerk im Zeugnis. Bleibt es nicht bei einem Einzelfall oder wird bewusst gegen die Schulpflicht verstoßen, können Bußgelder verhängt werden. Deren Höhe fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen (https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-und-schulverwaltung/schulpflicht/ferienverlaengerung-kann-zu) können pro Fehltag zwischen zehn und 80 Euro verlangt werden. Bremen (https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-passt-bussgeldsaetze-fuer-schulmeidung-und-unerlaubte-ferienverlaengerung-an-473488) hat aufgrund steigender Fallzahlen um knapp ein Drittel die Bußgeldsätze kürzlich sogar erhöht. So zahlen Eltern bei einer ersten Ferienverlängerung von bis zu einer Woche ein Bußgeld von 150 Euro ab dem ersten Fehltag, bei wiederholten Verstößen bis zu 350 Euro. In Sachsen (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-SchulG#p61) kann sogar eine Geldbuße von bis zu 1.250 Euro verhängt werden. In Hamburg, wo sich die Fälle von unerlaubten Ferienverlängerungen laut ARAG Experten in den letzten drei Jahren etwa halbiert haben (239 zu 118) mussten Eltern durchschnittlich rund 240 Euro Bußgeld zahlen. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass bei wiederholten Verstößen häufig von vorsätzlichem Handeln ausgegangen wird, was regelmäßig zu höheren Bußgeldern führen kann.
Werden Eltern wirklich kontrolliert?
Viele Eltern gehen davon aus, dass unerlaubte Ferienverlängerungen kaum auffallen. Doch die ARAG Experten warnen: Tatsächlich kommt es immer wieder zu Kontrollen, insbesondere an großen Flughäfen. Dort überprüfen Polizei oder Behörden stichprobenartig, ob schulpflichtige Kinder eine gültige Beurlaubung vorweisen können. Liegt keine Genehmigung vor, kann direkt ein Verfahren eingeleitet werden.
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