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Firmengründung in Singapur durch e|m|s Unternehmensberatung

Offshore Firmengründung in Singapore: Das Land, in dem der Wirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden

e|m|s Unternehmensberatung

Der Stadt- und Inselstaat Singapur, mit seinen knapp über 5 Millionen Einwohnern, ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte der Welt. Der Index für Economic Freedom hat Singapur 2013 als zweitliberalsten Wirtschaftsstandort der Welt (hinter Hong Kong) ausgewiesen. Auch ansonsten ist der Wirtschaftsstandort Singapur voll von Superlativen.

Mehr als 7000 internationale Unternehmen aus den USA, Japan und Europa sind in Singapur angesiedelt, der Hafen Singapurs ist einer der geschäftigsten der Welt und der Finanzstandort Singapur belegt Platz 4 weltweit. Die Millionärsdichte ist mit einem Millionär aus sechs Haushalten die weltweit höchste Dichte pro Einwohner. Die Korruptionsrate in Singapur gehört zu den niedrigsten der Welt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten als kaum besser sein.

Das Steuersystem in Singapur

Singapur gilt eigentlich nicht als klassisches Steuerparadies. Jedoch kann Singapur durchaus mit seinem äußerst einfachen Steuersystem mit niedrigen Steuern für Offshore Unternehmen überzeugen. Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sind niedrig, eine Kapitalertragssteuer wird in der Regel nicht erhoben und es bestehen zahlreiche internationale Steuerabkommen. Neugegründete Offshore-Unternehmen können bei optimaler Gestaltung und Erfüllung von weiteren Voraussetzungen Steuerbefreiung für Einnahmen bis $100,000 in den ersten 3 Jahren nach Gründung beantragen. Die Körperschaftssteuer für Gewinne bis $300.000 liegt bei etwa 8.5%.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Singapur Offshore-Gesellschaft

Die Singapur Offshore-Gesellschaft muss über einen Geschäftsführer („Director“) verfügen, der in Singapur ortsansässig ist (Singapur Staatsbürger, Dauerhafter Aufenthalt in Singapur oder ein Singapur Work-Pass Holder). Im Übrigen muss dieser Geschäftsführer eine natürliche Person sein, die volljährig ist. Des Weiteren wird neben mindestens einem Gesellschafter auch ein sogenannter „Company Secretary“ gefordert. Dieser muss wiederum eine natürliche Person sein. Zu beachten ist insoweit noch, dass der Geschäftsführer und der Company Secretary nicht personenidentisch sein dürfen. Als einzuzahlendes Mindestkapital reicht bereits ein Betrag von $ 1.00 aus. Die einzutragende Offshore-Gesellschaft muss zudem über eine physische Geschäftsadresse verfügen. Postfach- und Briefkastenfirmen reichen insoweit nicht aus.

Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen verdeutlichen, dass die Eintragungsvoraussetzungen gegenüber typischen „Steuerparadiesen“ leicht erschwert sind.

Unsere Einschätzung

Wie bereits eingangs festgestellt ist Singapur sicherlich nicht der klassische Offshore-Standort mit dem Ruf eines Steuerparadieses. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber nichts desto trotz äußerst attraktiv. Gerade, wenn es auch entscheidend auf den Ruf und die Reputation Ihrer Offshore-Gründunge ankommt, würden wir empfehlen, sich mit dem Standort näher zu befassen und sich einmal entsprechend steuerlich beraten zu lassen.

Mit dem Standort Singapur können Sie bei Ihren internationalen Geschäftspartnern in der Regel jedenfalls immer punkten.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Webseite der e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co KG unter http://www.emskg.de Bildquelle:kein externes Copyright

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