Categories: Allgemein

Finanzministerium bestätigt Erleichterung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen

Finanzministerium bestätigt Erleichterung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen

Der Bundesfinanzhof hatte den Vorsteuerabzug aus Rechnungen erleichtert. Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung dieser Rechtsprechung mit Schreiben vom 7.12.2018 bestätigt.

Der BFH hatte mit Urteilen vom 21. Juni 2018 entschieden, dass es ausreicht, wenn eine Rechnung die Postanschrift des Rechnungsstellers enthält. Eine Angabe der Betriebsstätte über die Postanschrift hinaus sei nicht notwendig (Az.: V R 25/15 und V R 28/16). Damit hat der BFH den Vorsteuerabzug für Unternehmen erleichtert, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung reicht es demnach aus, wenn in der Rechnung eine Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungssteller zu erreichen ist. Aufgrund dieser Rechtsprechung hat das Bundesministerium für Finanzen den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) mit Schreiben vom 7.12.2018 angepasst (III C 2 – S 7280-a/07/10005 :003). Es reicht nun jede Art von Anschrift unter der der leistende Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger erreichbar ist. Unerheblich ist, ob die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens unter der in der Rechnung angegeben Adresse ausgeführt werden. Auch ein Postfach, eine Großkundenadresse oder eine c/o-Adresse genügt den Anforderungen.

Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Wohntraum-Finder

Ihr Schlüssel zur Traumimmobilie in Schleswig-Holstein Wohntraum-Finder: Ihr Schlüssel zur Traumimmobilie in Schleswig-Holstein Das eigene…

18 Minuten ago

Wissen schützt – DENIOS setzt zum Jubiläum auf Qualifizierung mit System

Manchmal geht´s heiß her in der DENIOS Academy: Live-Experimente gehören zum praxisnahen ProgrammSeit 40 Jahren…

45 Minuten ago

Autostadt Wolfsburg setzt auf intelligente Ladeinfrastruktur für E-Bikes und E-Scooter

ONgineer LiON Tree ab sofort auf dem Gelände in Betrieb Espelkamp / Wolfsburg, Juli 2026…

52 Minuten ago

Umweltingenieure | Nahversorgungsfonds | Private Placement

Wachstumsmarkt Umweltingenieure und Nahversorgung! Attraktive Ausschüttungen monatlich, vierteljährlich und halbjährlich. www.zukunftsenergien-deutschland.deAusgewählte Investmentopportunitäten im Bereich Umweltingenieure…

52 Minuten ago

Gehirn trainieren und so das Gedächtnis stärken

Apotheken vor Ort geben Tipps, wie Sie mentale Fitness fördern Apotheken empfehlen: Gemeinsame Hobbies helfen…

53 Minuten ago

Polpette neu auf der Karte

Ab Mitte August bringt Patin Nina Serra ein sardisches Familienrezept mit regionalen Spitzenzutaten Berlin, 20.…

1 Stunde ago