FG Münster: Faktischer Geschäftsführer haftet für Steuerschulden
Ein faktischer Geschäftsführer kann für die Steuerschulden eines Unternehmens haften. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 29.08.2019 entschieden (Az. 5 K 4028/16).
Aufgabe der gesetzlichen Vertreter und Geschäftsführer einer Gesellschaft ist u.a., die steuerlichen Pflichten des Unternehmens zu erfüllen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/. Diese Pflichten können auch auf einen faktischen Geschäftsführer übergehen. Entsprechend haftet er dann für die Steuerschulden des Gesellschaft, wie das FG Münster urteilte.
In dem Fall hatte das Finanzamt eine Person, die weder Gesellschafter noch Geschäftsführer war, für die Steuerschulden der Gesellschaft in Anspruch genommen. Dies begründete die Behörde damit, dass dieser als faktischer Geschäftsführer aufgetreten sei und als solcher seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt habe.
Der Mann bestritt, faktischer Geschäftsführer gewesen zu sein. Seine Klage scheiterte jedoch. Diverse Umständen belegten, dass der Kläger als faktischer Geschäftsführer aufgetreten ist, so das FG Münster. Ein Beleg dafür sei, dass er über das Geschäftskonto verfügen konnte, die eingetragenen Geschäftsführer hingegen nicht. Als faktischer Geschäftsführer habe er seine Pflichten verletzt und hafte für die Steuerschulden, so das FG.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.
Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com
Ein 28. Regime für alle EU-Unternehmen Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle…
Peter Egli analysiert die Menschheitsgeschichte und wagt einen Blick in die Zukunft Zug, 2026 -…
So lassen sich Reputationsverlust und Vertragsstrafen vermeiden (Bildquelle: PTA GmbH)Mannheim, 17. März 2026. Die Energiebranche…
Multi-Gigabit-Router für skalierbare Netzwerke mit High-Speed-Verbindungen und hohen Bandbreiten Balance 580X von PeplinkUnterschleißheim/München, 17. März…
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Aspekte bei der privaten Hühnerhaltung ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über…
Bochum - Am Samstag, den 14.03.2026, setzte Oliver Fischer, einer der profiliertesten Akteure im deutschen…