Categories: Allgemein

FG Baden-Württemberg zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde

FG Baden-Württemberg zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde

Mit Urteil vom 18. Oktober 2018 erklärte das FG Baden-Württemberg, dass es ganz auf die Art der Betätigung und die Umstände des Einzelfalls ankomme, ob eine Gemeinde als Unternehmerin tätig und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Az.: 1 K 1458/18). Geklagt hatte ein Luftkurort, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.

Die Kurverwaltung war ein Eigenbetrieb der Kommune und körperschaftssteuerlich ein Betrieb gewerblicher Art. In den Umsatzsteuererklärungen wurden umsatzsteuerpflichtige Umsätze z.B. aus Kurtaxen und Vorsteuerbeträge erklärt. Die Vorsteuerbeträge wurden vom Finanzamt gekürzt.

Zu Recht, urteilte das Finanzgericht. Die Gemeinde sei Unternehmerin mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug, soweit sie ein Kurhaus für Restaurations- und Veranstaltungszwecke Dritten entgeltlich zur Verfügung stelle. Keine Unternehmerin sei sie aber, soweit sie Leistungen an die Kurgäste wie Parkanlagen, Wanderwege, etc. ausführe. Die Benutzung dieser Einrichtungen sei öffentlich-rechtlich ausgestaltet und die Höhe der Kurtaxe orientiere sich nicht an den Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Zudem fehle es an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Aufwendungen für Errichtung, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen und einer wirtschaftlichen Tätigkeit „Kurbetrieb“.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

ElbUferei Restaurant & Bar: Mediterrane Menüs treffen auf Lieblingsgerichte

Neues kulinarisches Konzept ergänzt Gourmetkarte um sächsische Klassiker ElbUferei-Dessert: Brombeere und LavendelWenn die Sonne über…

4 Stunden ago

Zeit als Schlüsselfaktor: wie sich mehr Spenderherzen nutzen und Leben retten lassen

Viele potenzielle Herztransplantationen scheitern nicht allein am Mangel an Spenderherzen. Auch wenn ein Spenderherz einen…

9 Stunden ago

Westcon-Comstor und Sonar beschleunigen mit zuverlässiger Code-Verifizierung KI-Einsatz im Channel

Internationale Distributionsvereinbarung eröffnet Channel-Partnern in EMEA und APAC neue Geschäftschancen angesichts der wachsenden Nachfrage nach…

10 Stunden ago

Wenn Fördermittelprozesse transparent werden müssen

Digitale Verwaltung von Sozialwesen und NPOs mit SAP Bei Fördermitteln, Projektabrechnungen und Verwendungsnachweisen entstehen häufig…

11 Stunden ago

Willkommen an Bord: TQ begrüßt 18 neue Auszubildende

Der Technologiedienstleister bietet seinen Azubis für ihren Start ins Berufsleben vielfältige und zukunftssichere Karriereperspektiven Die…

12 Stunden ago

Banana La Mama Restaurant Jambiani Sansibar im Hotel Green Ocean Zanzibar

Banana La Mama Restaurant Jambiani Sansibar – Exotische Küche im Hotel Green Ocean Zanzibar Wer…

13 Stunden ago