Steuerberater Roland Franz

Essen – Die Übernahme von Kosten für Betriebsfeiern durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer wirft seit jeher die Frage nach der Erfassung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils auf. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die lohnsteuerliche Behandlung dieser Feierkosten durch die aktuelle Rechtsprechung ständig im Fluss ist, zum Beispiel bei Betriebsveranstaltungen und geschlossenem Teilnehmerkreis.

Der Gesetzgeber hat ab 2015 den Begriff der Betriebsveranstaltung im Einkommensteuergesetz (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) definiert.

„Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stellen danach eine Betriebsveranstaltung dar“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Begrifflich liegt eine Betriebsveranstaltung selbst dann vor, wenn die Teilnahme nicht sämtlichen Mitarbeitern zugänglich ist, wie es z. B. bei Abteilungsleiterveranstaltungen oder Vorstandsweihnachtsfeiern der Fall ist. (BFH, Urteil v. 27.3.2024 – VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682)

Für Betriebsveranstaltungen mit einem geschlossenen Personenkreis scheidet zwar die Gewährung des 110 Euro-Freibetrags aus (BFH, Urteil v. 27.3.2024 – VI R 5/22, NWB HAAAJ-66682), der steuerpflichtige geldwerte Vorteil kann aber mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden.

Quelle: NWB Nr. 33 vom 16.08.2024 Seite 2228

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Rückert Immobilien begleitet Eigentümer mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl durch komplexe Situationen Nicht immer verläuft ein…

13 Minuten ago

Wissenschaftler warnen vor Tigermücken

Biologische Fallen helfen wirksam Nach dem Wechsel aus starken Regenfällen und bestem Sommerwetter steigt die…

14 Minuten ago

Schüleraustausch ist zurück – doch Deutschland verliert als Gastland

Aktuelle weltweiser-Studie zu Auslandsaufenthalten weltweiser-Studie 2026Neue weltweiser-Studie: Rund 17.750 deutsche Jugendliche gingen 2024/25 für einen…

29 Minuten ago

Ajman von Numbeo Safety als sicherste Stadt der Welt ausgezeichnet

Im aktuellen Ranking belegt das Emirat den ersten Platz unter den weltweit führenden Städten (Bildquelle:…

1 Stunde ago

(Fris)Urlaub? Jeder zweite Mann würde sich im Ausland verschönern lassen

- Für 51 Prozent der deutschen Männer kommt Beautytourismus in Frage - 14 Prozent haben…

1 Stunde ago

Fewobird übernimmt Reiseportal Urlaub-mit-Hund.de

Neustart für eines der etablierten deutschen Portale für Urlaub mit Hund Ferienhäuser stehen bei Reisenden…

2 Stunden ago