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Fehlerhafte Anlageberatung wegen verschwiegener „Kick-backs“

OLG Celle wird Urteil gegen vier Medienfonds der Hannover Leasing aus der Vorinstanz bestätigen.

(Bremen, 8. Oktober 2012) Mit Urteil vom 4. Mai 2012 (Az.: 7 O 168/12) hatte das Landgericht (LG) Hannover die Nord LB zu rund 90.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Grund war die fehlerhafte Anlageberatung des Klägers, weil Kick-back-Zahlungen rechtswidrig verschwiegen worden waren. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle signalisierte jetzt, dass es die Entscheidung der Erstinstanz bestätigen wird (Az.: 3 U 70/12). Vertreten wird der Kläger von der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Anlage- und Wirtschaftsrecht in Bremen.

Der Kläger hatte seinerzeit in nicht weniger als vier Medienfonds des Initiators Hannover Leasing investiert. In die „Magical Productions GmbH & Co. KG“ (Hannover Leasing Nr. 142), die „Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG“ (HL Nr. 143), die „Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG“ (HL Nr. 158) sowie die „Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG“ (HL Nr. 166). Der Kläger beteiligte sich an den genannten Fonds mit einer Einlage von nominal jeweils 25.000 Euro plus Ausgabeaufschlag. Die Medienfonds waren jeweils zur Hälfte eigen- und fremdfinanziert.

„Diese Medienfonds sind für weit mehr als 10.000 Anleger, die gut eine Milliarde Euro eingebracht haben, ein finanzielles Desaster“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Wegen erheblicher Probleme bei der Verwertung der finanzierten Filme sowie weiterer Risiken, weil die Finanzverwaltung die Rechtmäßigkeit der steuerlichen Konstruktionen der Hannover Leasing-Medienfonds anzweifelt, droht Investoren der komplette Verlust ihres Kapitaleinsatzes.

„Anleger können sich ohne finanziellen Schaden aus den Medienfonds der Hannover Leasing nur verabschieden, falls sie Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Vermittler der Fondsbeteiligungen – in der Regel eine Bank oder Sparkasse – oder Prospekthaftungsansprüche gegen einen der Initiatoren durchsetzen“, erklärt Jens-Peter Gieschen.

Trotz Aussage der Nord LB-Beraterin hatte das Landgericht Hannover keine Zweifel daran, dass der Kläger tatsächlich falsch beraten wurde. Die Nord LB hatte nämlich „hinter dem Rücken ihres Kunden jeweils mindestens sieben bzw. acht Prozent der Bareinlage als so genannte Kick-backs von der Fondsgesellschaft Hannover Leasing erhalten“, betont Fachanwalt Gieschen. Der Anleger hätte darüber informiert werden müssen, wurde er aber nicht.

Entscheidung des LG Hannover (Az.: 7 O 168/12): Der Anleger und Kläger muss so gestellt werden, als hätte er sich nie an den vier Medienfonds des Initiators Hannover Leasing beteiligt. Als Schadenersatz erhält er von der Nord LB das eingezahlte Eigenkapital, von dem die bereits erhaltenen Ausschüttungen abgezogen werden. Überdies muss die Nord LB ihren Kunden von allen noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten freistellen.

Diese Verbindlichkeiten resultieren fast ausschließlich aus der bei Medienfonds obligatorischen Fremdfinanzierung. Diese war bei solchen Beteiligungen Standard, um Verlustzuweisungen und daraus resultierende Steuerersparnisse zu hebeln. Die von der Nord LG verfügte Freistellung gilt auch für alle weiteren künftigen wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Schäden, die dem Kläger aufgrund seiner Medienfonds-Beteiligungen gedroht hätten. Schließlich muss die Nord LB ihrem Kunden die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten überwiegend erstatten.

Gegen das Urteil des Landgerichts Hannover legte die Nord LB Berufung ein. Offenbar weit gehend ohne Erfolg. Denn „die Entscheidung des LG Hannover wird nach Hinweisen des OLG Celle überwiegend bestätigt werden“, kündigt KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen an. Das dortige Aktenzeichen lautet 3 U 70/12.

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

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