Jede Branche braucht geeichte Messgeräte
sup.- Wasseruhren, Druckmesser, Industriewaagen, Wegstreckenzähler – es gibt zahlreiche Geräte zur Erfassung von Mengen, Maßen und Gewichten, die im Geschäftsleben eine unverzichtbare Rolle spielen. Die Ergebnisse dieser Messeinrichtungen bilden die Grundlage für eine seriöse und verbindliche Abwicklung von Handelsbeziehungen mit Marktpartnern oder Verbrauchern. Deshalb sind das deutsche Eichgesetz und die darauf aufbauenden technischen Regelwerke wichtige Instrumente für eine funktionierende Wirtschaft. Ein maßgeblicher Bestandteil dieser Vorschriften ist die so genannte Eichpflicht, nach der die Genauigkeit von Messgeräten für bestimmte Verwendungszwecke gesetzlich überwacht werden muss. Dafür hat jedes Bundesland eine eigene Eichbehörde, die diesen gewaltigen Aufgabenkomplex koordiniert. Denn je nach Verwendungszweck müssen die Geräte in einem festgelegten Turnus nachgeeicht werden – manche bereits nach einem Jahr, für andere gelten Fristen von bis zu 16 Jahren.
Die Eichbehörden werden deshalb von bundesweit rund 340 staatlich anerkannten Prüfstellen unterstützt, zu deren Tätigkeitsbereich beispielsweise die Eichung der ca. 17 Mio. Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler in Deutschland gehört. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn gerade der Einkauf von Energie kann bei fehlerhaft arbeitenden Mess-Einrichtungen in Gewerbebetrieben aller Branchen enorme Mehrkosten verursachen. Die Gültigkeit des Eichstempels an den entsprechenden Zähleranlagen ist also ein aussagekräftiger Indikator für korrekt abgefüllte und abgerechnete Mengen. Das gilt auch bei leitungsungebundenen Wärme-Energien wie z. B. Heizöl, die per Tankwagen angeliefert werden. In diesem Fall befindet sich die Messeinrichtung allerdings nicht auf dem Gelände des Energiekunden, sondern am Lieferfahrzeug. Der Eichstempel kann vom Käufer erst begutachtet werden, wenn das Fahrzeug bereits vor Ort ist. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, mit solchen Lieferungen nur Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu beauftragen. Dann ist gewährleistet, dass sowohl die Eichgültigkeit als auch die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Mess- und Befüllvorrichtungen – neben den turnusmäßigen eichamtlichen Überprüfungen – regelmäßig von neutralen Gutachtern kontrolliert werden. Nur wenn der Check von Liefertechnik, Fuhrpark, Lager, Produktgüte und Sicherheitsstandards keine Beanstandungen ergibt, werden Energie-Anbieter mit dem RAL-Qualitätsprädikat ausgezeichnet (www.guetezeichen-energiehandel.de). Eventuelle Fehlfunktionen oder Mess-Ungenauigkeiten können auf diese Weise bereits vor der vorgeschriebenen Nacheichung aufgedeckt werden.
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