Categories: Allgemein

Fasching: Führerschein in Gefahr!

Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer klärt über das richtige Verhalten bei Polizeikontrollen in der Karnevalszeit auf.

In der Faschingszeit wird viel gefeiert und zu fetten Krapfen fließt meist reichlich Alkohol. Gerade rund um den Rosenmontag lassen sich oft ansonsten selten trinkende Menschen dazu animieren, mitzutrinken. Häufig wird dann der eigene Pegel unterschätzt. Kein Problem, so lange das Auto stehen bleibt. Denn der Griff zum Zündschlüssel kann – auch und gerade um nur kurz nach Hause zu fahren – fatale Folgen haben. Dies zeigen jedes Jahr die alkoholbedingten Unfallstatistiken der Polizei. Auch ohne Unfall werden in der Karnevalszeit betrunkene Autofahrer meist auf frischer Tat ertappt. Denn jedes Jahr kontrolliert die Polizei allein zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch bundesweit verstärkt mehrere hunderttausend Verkehrsteilnehmer, bestätigt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Die Folge: Führerschein ade!

Wer bei einer Polizeikontrolle mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen! Bei alkoholtypischem Verhalten, beispielsweise Schlangenlinien-Fahren, Wanken oder Lallen, drohen diese Konsequenzen bereits ab 0,3 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe und mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen. Für Radfahrer liegt die Promillegrenze übrigens bei 1,6 Promille.

Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer: Wird Ihnen der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt gemacht, gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Denn gerade Angaben, wann das letzte Glas getrunken wurde, bieten den Behörden die Möglichkeit, den Alkoholwert zurück zu berechnen. Auch sollten „freiwillige“ Koordinationstests verweigert werden. Solche Tests entlasten Sie nicht, sondern dienen dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen anzulasten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer ist bundesweit tätig und hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts v.a. auch im Bußgeldrecht, bei der Unfallregulierung und bei Führerscheinproblemen. Mehr unter: http://www.verkehrsrecht-24.com

Kontakt:
Rechtsanwalt Alexander Dauer
Alexander Dauer
Kleine Gasse 2-3
14467 Potsdam
0800 – 726 92 58
dauer@resjura.de
http://www.verkehrsrecht-24.com

Pressekontakt:
RES JURA Redaktionsbüro
Viola C. Didier
Jägerhalde 121
70327 Stuttgart
0711/50434411
info@resjura.com
http://www.resjura.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

30 Grad im Homeoffice

Warum hybride Arbeit jetzt zur Kostenfrage wird Wenn das Homeoffice zur Dachgeschoss-Sauna wird, gewinnt das…

11 Minuten ago

revolt Kurbel-Solar-Powerbank PB-830, 20.000 mAh USB-C PD

Nie wieder ohne Strom unterwegs: Kurbel-Solar-Powerbank lädt Smartphone auch ohne Steckdose revolt Kurbel-Solar-Powerbank PB-830, 20.000…

12 Minuten ago

DHR Global Studie

KI steigert Produktivität – doch Führungslücken bremsen Unternehmen Zum „World Productivity Day“ am 20. Juni…

1 Stunde ago

Durchgängiger Datenfluss von der 3D-Konstruktion bis zur Fertigung

Das neue Lantek Bend für Biegen in der Blechbearbeitung: in die Software-Suite von Lantek integriert,…

9 Stunden ago

Zur Kieler Woche präsentieren Martin Brambach und Christine Sommer neues PETA-Motiv: „Böllerverbot sofort!“

Die Schauspieler Christine Sommer und Martin Brambach für PETA (Bildquelle: Marc Rehbeck für PETA Deutschland…

9 Stunden ago

Die Toxizität der Arena: Wie feindliche Verhaltensmuster Teams destabilisieren

Reinhard F. Leiter, Executive CoachAutor: Reinhard F. Leiter (https://www.reinhardfleiter.com/de/), Executive Coach München (Abdruck honorarfrei) Menschliche…

9 Stunden ago