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Expertentipp

Neue Förderung für effiziente Gebäude – Das sollten Sie wissen!

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW seit 1. Juli 2021 bringt für viele Immobilienkäufer und Sanierer deutliche Vorteile. Zudem könnte das Thema Fördermittel in der Immobilienfinanzierung in Zukunft insgesamt noch wichtiger werden. Auch wenn die genauen Zinssätze für die Kredite noch bekannt gegeben werden, überzeugen die Eckdaten der geplanten Subventionen für Energieeffizienz. Interessenten profitieren von höheren Kreditsummen und höheren Zuschüssen. Je besser das erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher der Zuschuss. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf Euro 60.000 EUR – 150.000 EUR begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt auf das Darlehen und verkürzen damit dessen Gesamtlaufzeit. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sollen noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.
Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Eigentümer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren. Die BEG besteht künftig aus zwei Varianten, der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss und der Zuschussvariante.

Bei dem Wohngebäudekreditprogramm handelt es sich um einen Förderkredit für Sanierung, Neubau und Kauf. Die KfW zahlt bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus aus oder bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Kunde den Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen ausgezahlt. Die Zuschüsse fließen, wenn die Maßnahmen fertiggestellt sind. Immobilieneigentümer müssen dann zwischen 15 und 50 Prozent weniger zurückzahlen. Der Wohngebäudezuschuss richtet sich an Interessenten, die ihre Immobilie nachhaltiger machen wollen, die aber beispielsweise über genug Eigenkapital verfügen – also gar keinen Kredit brauchen.

Es ist empfehlenswert, das Thema Förderung ab sofort noch früher in die Finanzplanung einzubinden. Erst- und Anschlussberatungen sind wichtiger denn je, um nicht unwissentlich die Förderfähigkeit zu gefährden. Beispielsweise muss der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen. Die Einbindung von Energieeffizienzexperten sei nicht nur empfehlenswert, sondern in der Regel verpflichtend.

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