Erbauseinandersetzung in den ErbengemeinschaftenSeine Familie kann man sich nicht aussuchen. Seine Miterben auch nicht.
Dennoch müssen die von dem Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmten Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, zusammenarbeiten, damit der Nachlass aufgeteilt werden kann. Blockiert ein Miterbe, dann kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im Zweifel kann die Erbauseinandersetzung dann nur mit gerichtlicher Hilfe erfolgen.
In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden.
Viele haben jedoch kein Testament verfasst, was Konflikte unter den Erben begünstigt. Um dieses Vermögen für die nächste Generation zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Nachlasspläne essentiell.
Denn Banken lösen Konten, Guthaben und Depots des Erblassers nur auf und ermöglichen damit die Verteilung des Geldes, wenn zum einen die Erben durch Erbschein bzw. durch eine Verfügung von Todes wegen als solche ausgewiesen sind und gemeinsam schriftlich erklären, dass die Konten / Depots aufgelöst und wie die Guthaben verteilt werden sollen. Weigert sich hier ein Miterbe beispielsweise aus Boshaftigkeit mitzuwirken bleibt nur der Gang zum Gericht. Er ist auf die Zustimmung zur Auflösung des Kontos zu verklagen.
In einem von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein, KSR Nürnberg vertretenen Fall forderte eine ausländische Bank zur Überweisung des Geldbetrages auf dem Erblasserkonto eine Auszahlungsanweisung, die von allen Miterben unterschrieben war – jedoch sollte die Unterschrift jeweils entweder von der Hausbank oder von einem Notar beglaubigt sein.
Eine Aufteilung von Guthaben nach Auflösung von Konten und Wertpapierdepots kann regelmäßig ohne Probleme erfolgen, wenn nicht ein Miterbe sich quer stellt.Bei der Aufteilung anderer Vermögenswerte stellt sich die Sache bisweilen komplizierter dar, so zum Beispiel bei Gegenständen, die nicht nur einen materiellen, sondern auch einen ideellen Wert haben, beispielsweise Schmuck, Bilder oder Sammlungen aller Art. Häufig können sich die Erben einvernehmlich darauf einigen, dass bestimmte Schmuckstücke, Gemälde oder Sammlungen von einzelnen Erben unter Anrechnung auf den Erbteil des Käufers bzw. durch Verkauf der Miterben an den erwerbenden Erben übernommen werden. Kommt es allerdings zum Streit über die Verteilung einzelner Gegenstände, so bleibt regelmäßig nur die Einigung dahingehend, dass diese Vermögensgegenstände durch einen Händler verkauft werden und der Erlös dem Nachlass zugeführt wird
Unternehmensnachfolge: Vererbung von GmbH-Anteilen
Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere bei der Vererbung von GmbH-Anteilen, erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung, um rechtliche, steuerliche und praktische Probleme zu vermeiden. Ungeklärte Nachfolgeregelungen können zu Streitigkeiten unter Erben, Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft und steuerlichen Belastungen führen, die das Unternehmen gefährden.
Durch die Einbindung eines spezialisierten Anwalts sowie eines erfahrenen Steuerberaters können maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch den Familienfrieden gewährleisten.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei KSR aus Nürnberg bietet umfassende Unterstützung bei der Gestaltung des Nachlasses, unter Berücksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte. Dies umfasst die Erstellung von Testamenten, die Beratung bei Erbverträgen, die Klärung von Anfechtungsmöglichkeiten und die Unternehmensnachfolge.
Unser Team unterstützt Sie sowohl bei der Regelung von Nachlässen als auch bei Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, gerichtlich wie außergerichtlich.
Gerade bei emotional aufgeladenen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, dass die Erben sich anwaltlich vertreten lassen, damit in sachlicher Form die Erbauseinandersetzung zum wirtschaftlichen Vorteil aller Erben erfolgen kann.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg seit über 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.Wir bieten Unterstützung bei Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Zusätzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.
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Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
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