Nur noch ein Antrag für mehrere Maßnahmen
sup.- Die Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen und Gewerbebetrieben wird vom Staat durch Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite finanziell unterstützt. Aber wer bisher eine größere energetische Optimierung seiner Standorte in Angriff nehmen wollte, hatte es oft mit ganz unterschiedlichen Förderprogrammen und wechselnden Ansprechpartnern für die Antragstellung zu tun. Das ist seit Anfang 2019 anders: In dem Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ wurden die verschiedenen Programme gebündelt. Auch bei der Planung mehrerer Optimierungsmaßnahmen sind nur noch ein Konzept und ein Antrag erforderlich. Die Gütegemeinschaft Energiehandel bietet auf ihrer Internetseite www.guetezeichen-energiehandel.de weiterführende Informationen sowie einen Link zur entsprechenden Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Bis zu zehn Mio. Euro Förderung können pro Antragsteller oder Projekt bewilligt werden.
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