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Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet zu Energieaudit

Das neue Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet viele größere Unternehmen dazu, bis zum 5. Dezember 2015 ein umfassendes Energieaudit durchzuführen. Alternativ müssen die Betriebe nachweisen, dass Sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem insta

Das neue Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet viele größere Unternehmen dazu, bis zum 5. Dezember 2015 ein umfassendes Energieaudit durchzuführen. Alternativ müssen die Betriebe nachweisen, dass Sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem installiert haben oder zumindest die Umsetzung begonnen wurde. Darauf weist der Energieversorger DEG Deutsche Energie GmbH hin.

Unternehmen müssen sich mit Energieaudit befassen

"Alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen, müssen sich bis Anfang Dezember um ein Energieaudit kümmern.", erläutert Olaf Ruppe, Energieexperte der DEG.

Zu den KMU zählen beispielsweise Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und solche Unternehmen, die unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro erreichen. Aber auch zahlreiche kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen fallen darunter.

"Viele Unternehmen haben sich bisher nicht ausreichend über die Notwendigkeit des Energieaudit informiert. Daher wissen die Verantwortlichen oft gar nicht, ob sie betroffen sind und was sie tun müssen", berichtet Olaf Ruppe.

Die Zeit für das Audit ist knapp bemessen

Die Zeit bis zum 5. Dezember geht schnell vorbei. Aufgrund der Kürze der Frist, sollten die Unternehmen jetzt dringend den Auditprozess starten oder entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen.

"Sollte die Zeit für die komplette Durchführung eines Energieaudits knapp werden, raten wir, stattdessen mit der Einführung eines Energiemanagementsystems zu beginnen und dieses im kommenden Jahr vollständig zu implementieren", so Olaf Ruppe.

Für Unternehmen, die sich für ein Energiemanagementsystem als Alternative entscheiden bestehen Fördermöglichkeiten, die nach Anpassung der Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme auch für Nicht-KMU gelten. Großunternehmen können Fördergelder von bis zu 20.000 EUR beantragen, die für Zertifizierungskosten, Beratung, Schulung oder Technikerwerb eingesetzt werden müssen.

Die DEG Deutsche Energie GmbH unterstützt Unternehmen zusammen mit seinem Partnernetzwerk aus qualifizierten Energieberatern bei der Situationsanalyse und der Durchführung von Energieaudits. Die Berater führen Energieeffizienzanalysen, Energieberatung und Energiecontrollingmaßnahmen durch und unterstützen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN 16247-1.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen finden Sie hier: www.deutsche-energie.de

DEG Deutsche Energie GmbH beliefert Privat- und Geschäftskunden bundesweit mit günstigem Gas, Strom und Heizstrom.

Dabei setzt das Unternehmen im Bereich Kundenservice, Abrechnungswesen und Wechselservice auf bewährtes, externes Know-how eines großen deutschen Stadtwerkes. Durch schlanke interne Strukturen ist die DEG Deutsche Energie zu jeder Zeit am Puls der Zeit und kann Gas und Strom zu günstigen Konditionen liefern.

Durch intelligente Kostenstrukturen und ausgereifte Prozesse gibt die DEG ihre Kostenersparnisse an die Kunden in Form von günstigen Preisen und erstklassigem Service weiter. DEG bietet faire Tarife und Tarifkonditionen, erstklassigen 24/7-Service und innovative Produkte.

DEG Deutsche Energie GmbH ist Mitglied der Schlichtungsstelle Energie e. V.

Deutsche Energie GmbH, Sitz der Gesellschaft: Erlenbach, Handelsregister Stuttgart: HRB 737963, Geschäftsführer: Tillmann Raith.

Kontakt
DEG Deutsche Energie GmbH
Jürgen Scheurer
Scheurer
74235 Erlenbach
07132 4504065
presse@deutsche-energie.de
www.deutsche-energie.de

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