Die Debatte um das Ehegattensplitting erreicht einen neuen Höhepunkt. Während die Politik über die Mobilisierung von Arbeitskräften streitet, herrscht bei vielen Ehepaaren Verunsicherung. Eine Abschaffung oder tiefgreifende Reform hätte massive Auswirkungen auf die Haushaltskassen von Millionen Bürgern.
Das Privileg auf dem Prüfstand
Bisher gilt: Je größer die Einkommensdifferenz zwischen den Partnern, desto höher der Splittingvorteil. Bei einem Alleinverdiener-Haushalt (80.000 EUR Brutto) liegt der Steuervorteil aktuell bei ca. 7.500 EUR pro Jahr. Doch dieser finanzielle Bonus hat oft einen hohen Preis.
Die „Zweitverdiener-Falle“ in der anwaltlichen Praxis
„In der täglichen Beratung erleben wir oft, dass das Splitting zwar kurzfristig die Haushaltskasse schont, aber langfristig in eine gefährliche Schieflage führt“, erklärt Rechtsanwalt Reinhard Scholz, Anwalt für Scheidungsrecht in Münster. Besonders Mandantinnen in Teilzeit realisieren oft erst spät, dass ihre Rentenanwartschaften durch die geringere Erwerbstätigkeit massiv gelitten haben. Das Steuersystem verschleiere hier oft eine ökonomische Abhängigkeit innerhalb der Ehe.
Verfassungsrechtliche Hürden für eine Reform
Einfach „abschaffen“ lässt sich das Splitting nicht. Das Bundesverfassungsgericht schützt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehe. Experten rechnen daher eher mit Modellen wie der Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag oder einem Familiensplitting, das Kinder stärker berücksichtigt. Für bestehende Ehen ist zudem ein umfassender Vertrauensschutz zu erwarten.
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