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EEG-Umlage – Strompreisbremse von Altmeier vorerst gescheitert

Wie sich die Verbraucher dennoch vor zu hohen Preisen schützen können.

Bei der EEG-Umlage handelt es sich um eine Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Diese Umlage wird auch als Ökostromumlage bezeichnet und wird von der Regierung festgelegt. In den letzten Jahren ist diese für Privathaushalte stetig angestiegen. Sie wird pro Kilowattstunde Strom erhoben und kann nur gesenkt werden, wenn der Haushalt Strom spart und weniger verbraucht. Große Unternehmen in der Industrie, die viel Strom verbrauchen sind von dieser Abgabe nicht betroffen. Dies ist umstritten, soll jedoch dem Erhalt von Arbeitsplätzen und der Sicherung der Produktion, die auf dem internationalen Markt Bestand haben soll, dienen.

Ein gutes Beispiel liefert die Lebensmittelproduktion. Bei der Produktion von Schokolade wird beispielsweise sehr viel Energie verbraucht. Sollten die Konzerne diese Abgabe zahlen müssen, könnte die Produktion rasch ins Ausland verlegt werden. Alternativ würde Schokolade aus Deutschland sehr viel teurer werden und könnte mit ihren Preisen gegenüber der Konkurrenz nicht mehr bestehen.

Da der kürzlich von Umweltminister Altmaier vorgeschlagenen Strompreisbremse, die diese Zulagen in den kommenden Jahren einfrieren sollte, eine Absage erteilt wurde, können private Haushalte nichts weiter tun, als Strompreise zu vergleichen und gegebenenfalls den Stromanbieter zu wechseln , um günstigere Preise zu erzielen und die jährlichen Kosten zu minimieren. Untersuchungen haben ergeben, dass der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter helfen könnte, die Stromkosten um mehrere hundert Euro im Jahr zu reduzieren. Bequemlichkeit, Unwissenheit oder die Angst der Verbraucher, dass die Stromversorgung unterbrochen werden könnte sind Gründe dafür, dass dieser Wechsel häufig nicht in Anspruch genommen wird. Es werden viel zu hohe Beträge pro Kilowattstunde gezahlt, und dies, obwohl Deutschland im europäischen Vergleich bereits die höchsten Stromkosten hat. Dies ist durch den Atomausstieg bedingt, den andere europäische Länder für sich nicht beschlossen haben.

Verschiedene Stromanbieter zu vergleichen ist jedoch sehr einfach. Im Internet stehen hierfür verschiedenste Vergleichsportale zur Verfügung. Mit der Angabe des jährlichen Verbrauchs und der Postleitzahl werden die verfügbaren Anbieter mit entsprechenden Preisen aufgelistet. Der Wechsel kann mit einem Antrag online problemlos vollzogen werden. Die Kündigung des alten Anbieters übernimmt dann der neue Anbieter innerhalb eines Zeitraums von 6-8 Wochen. Die Stromversorgung des eigenen Haushalts wird dabei nicht unterbrochen, sodass der Lebensstandard nicht eingeschränkt wird.

Adressermittlung.de bietet Nutzern die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine Personenermittlung bei einem Meldeamt durchzuführen. Mit der Nutzung des Services erspart man sich die Mühe und den Zeitaufwand einer schriftlichen Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Kontakt:
Smart Marketing GmbH
Hannah Klein
Auenstraße 100
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089/ 9 98 27 18 00
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