„Dürfen Eltern schulfrei geben?“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Miriam K. aus Bottrop:
Wir wollen dieses Jahr nach Neuseeland fliegen. Der günstigste Flug startet zwei Tage vor Ferienbeginn. Kann ich meine Kinder an diesen zwei Tagen von der Schule abmelden – vielleicht mit einem der online erhältlichen Musterbriefe? Was kann passieren, wenn ich die Kinder einfach krankmelde?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Was ein wichtiger Grund ist, entscheidet die Schule. Anerkannt sind etwa bedeutende Familienfeiern, Beerdigungen oder Sportwettkämpfe. Die Verlängerung der Ferien – um zum Beispiel günstigere Flugtickets zu bekommen – ist in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Mehr noch: Die Vorschriften mancher Bundesländer untersagen sogar ausdrücklich, Schüler aus diesem Grund zu beurlauben. Da hilft auch kein Musterbrief aus dem Internet. Eltern sollten sich daher rechtzeitig vor der Urlaubsplanung erkundigen, wie ihr Bundesland und die Schule ihrer Kinder dieses Thema handhabt. Die Kinder eigenmächtig nicht zur Schule zu schicken oder ihnen eine Entschuldigung wegen einer vorgeschobenen Krankheit zu schreiben, bedeutet, die Schulpflicht zu verletzen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.
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