Neuigkeiten Timeline

Wissenschaft, Forschung, Technik
October 11, 2024

Erfolgreiche Technologietage und 30-jähriges Jubiläum von ANS

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
October 11, 2024

Weissenberg zum 4. Mal als Deutschlands Unternehmen mit Zukunft ausgezeichnet

Maschinenbau
October 11, 2024

Von Prototyping bis Serienfertigung: Protolabs als digitaler Fertigungs-Experte auf der 29. Fakuma

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
October 11, 2024

Innovative Infrarot-Wärme optimiert die Folienverarbeitung

Politik, Recht, Gesellschaft
October 11, 2024

Frechheit: alternativlose “Auto”-Biografie Angela Merkels

Kunst, Kultur
October 11, 2024

Die Kultur Hongkongs im Herzen von Paris erleben

Essen, Trinken
October 11, 2024

Pack4Food24 läutet das Vorweihnachtsgeschäft in Gastronomie, Imbiss und Einzelhandel ein

Essen, Trinken
October 11, 2024

Hamburg begrüßt neuen Beizlachs Genuss

Internet, Ecommerce
October 11, 2024

Entdecke -Muus to Chooze: Bio-Aufstriche, Dips & Toppings

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
October 11, 2024

Bitpanda ermöglicht europäischen Anlegern erstmals Zugang zu Security-Token: Steelcoin ist erster gelisteter Token

Familie, Kinder, Zuhause
October 11, 2024

Heizen mit Kaminofen – pflegeleicht wie eine Zentralheizung

Logistik, Transport
October 11, 2024

Scheidt & Bachmann auf der Innotrans: Mit MINT zum starken Messeauftritt

Computer, Information, Telekommunikation
October 11, 2024

Digitaler Durchblick: Mit Ordnung zu mehr Power am PC

Medien, Kommunikation
October 11, 2024

Oktoberfest-Fieber im internationalen Vergleich

Duales Studium: Ausbildungsgehalt mit Steuervorteil

Duales Studium: Ausbildungsgehalt mit Steuervorteil

Ein duales Studium hat viele Vorteile (Bildquelle: Strelciuc/stock.adobe.com)

Studieren und gleichzeitig Praxiserfahrung im Unternehmen sammeln, liegt stark im Trend. Immer mehr Abiturienten entscheiden sich für ein duales Studium. Waren es im Jahr 2014 noch 95.000 Studierende in dualen Studiengängen, so stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 120.500 an. Meist ist der Bachelor an einer Hochschule, kombiniert mit einem Berufsabschluss, das Ziel. Neben der Vorbereitung auf das eigentliche Arbeitsleben und der Integration in ein Unternehmen mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz ist die feste Vergütung während des Studiums ein großer Vorteil. Aber nicht nur das Gehalt unterscheidet das duale Studium von einem rein wissenschaftlich ausgelegten Studium an einer Universität, denn im Gegensatz zu Studierenden im Erststudium können dual Studierende weitreichende Steuervorteile nutzen.

Das duale Studium ist überlegen

Studierenden im Bachelorstudiengang und außerbetrieblichen Auszubildenden in der ersten Berufsausbildung steht für ihre Ausbildungskosten lediglich der Sonderausgabenabzug offen. Doch in der Praxis bringt dieser den jungen Menschen regelmäßig keinen Cent, weil demgegenüber keine oder niedrige Einkünfte stehen. Auch ist bei den Sonderausgaben kein Verlustvortrag möglich, denn die angefallenen Kosten können leider ausschließlich mit der Steuerlast im selben Jahr verrechnet werden. Während die einen leer ausgehen, können die dual Studierenden auf der anderen Seite mit Steuervorteilen rechnen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Das duale Studium erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses mit einem Betrieb. Der Betrieb stellt üblicherweise laut Ausbildungsvertrag für den Zeitraum der gesamten Ausbildung die erste Tätigkeitsstätte dar. Somit können dual Studierende genau wie alle anderen Arbeitnehmenden sämtliche Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen, die für das duale Studium anfallen und nachgewiesen werden können. Daher sollten sämtliche Belege aufgehoben werden. Die Tatsache, dass es sich um eine Erstausbildung handelt, ist hier kein Hindernis.

Von Fahrtkosten über Reisekosten bis zum doppelten Haushalt

Für die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb können die übliche Entfernungspauschale oder die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Die Fahrten zur Hochschule zählen indes als Auswärtstätigkeit. Das heißt, es können Reisekosten und bei entsprechender Aufenthaltsdauer die Verpflegungspauschale angesetzt werden. Liegen Studienort und Ausbildungsbetrieb so weit auseinander, dass für die Hochschulsemester eine Zweitwohnung notwendig ist, können noch Übernachtungskosten für die ersten drei Monate steuerlich berücksichtigt werden. Nach einer Unterbrechung von vier Wochen beginnt die Dreimonatsfrist sogar von vorne. Dies gilt auch für betriebliche Lehrgänge außerhalb des Betriebes.

Zu Studienbeginn fallen viele Ausgaben für Arbeitsmittel an

Zu den typischen Werbungskosten von Studierenden zählen Arbeitsmittel. Gerade zu Studienbeginn besteht hier ein hoher Bedarf. Werden für das Studium ein leistungsfähiger PC, Laptop oder Tablet, Drucker, Software, Taschenrechner, ein Internetanschluss, Bücherregal oder Schreibtisch benötigt, lassen sich diese Ausgaben absetzen. Auch Büromaterial, Druckerpapier, Fachliteratur, spezielle Berufsbekleidung oder Werkzeuge für den praktischen Teil im Betrieb werden anerkannt. Abziehbar sind alle selbst getragenen Ausgaben, nicht aber diejenigen, die vom Arbeitgeber übernommen wurden.

Nicht zu vergessen sind die Bewerbungskosten im Vorfeld für den dualen Studiengang sowie Zulassungs- und Prüfungsgebühren, Kopiergeld, Druck- und Bindekosten für die Abschlussarbeit. Ist ein Auslandsaufenthalt oder -semester verpflichtend, reduzieren diese erhöhten Kosten die Steuerlast durch den Reisekostenansatz enorm. Für Umzüge aufgrund des Studiums kann eine Umzugskostenpauschale in Höhe von 177 Euro geltend gemacht werden, sofern vorher der einzige Hausstand im Elternhaus gegeben war. Neben den speziellen Ausbildungskosten sind natürlich auch noch die üblichen Posten von Arbeitnehmenden, wie z.B. bestimmte Versicherungsausgaben und Kontoführungsgebühren, in der Steuererklärung anzubringen.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 10 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *