Categories: Allgemein

Drei Jahre Zeit fürs Kind

Die Elternzeit sinnvoll einteilen

In der Elternzeit sind in bestimmten Fällen bis zu 30 h arbeiten pro Woche möglich.

txn. Damit sich Familien nach der Geburt eines Kindes ausreichend um den Nachwuchs kümmern können, hat der Staat die Elternzeit eingeführt. Dadurch haben sowohl Mütter als auch Väter die Möglichkeit, sich ganz ihrem Sprössling zu widmen, ohne sich um den Job sorgen zu müssen.

Ein Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes – wenn dieses im eigenen Haushalt lebt und überwiegend von den Eltern selbst erzogen wird. Diese Voraussetzungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben.

Meist ist es die Mutter, die sich in der Regel mindestens ein oder zwei Jahre Auszeit für die Kinderbetreuung einräumt. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können von den insgesamt drei Jahren Elternzeit ein Drittel aufgespart und dann irgendwann zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eingeplant werden – beispielsweise wenn das Kind eingeschult wird. Theoretisch möglich, wenn auch selten praktiziert: Vater und Mutter könnten sich auch im Jahresrhythmus mit der Kinderbetreuung abwechseln.

Die Anmeldung beim Arbeitgeber muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit erfolgen. Dabei sollten einige Regeln beachtet werden: Arbeitsmarktexperten raten dazu, zunächst eine Mindestzeit von zwei oder drei Jahren als Auszeit anzumelden und zwar mit genauem Start- und Enddatum. Wird zunächst nur ein Jahr beim Arbeitgeber beantragt, kann dieser davon ausgehen, dass Mutter oder Vater auf das Ausschöpfen der gesamten drei Jahre Elternzeit verzichtet. Eine nachträgliche Verlängerung bedarf dann in jedem Fall der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Außerdem kann dieser in besonderem Fall aus betrieblichen Gründen Einspruch gegen eine Verlängerung bzw. Aufteilung erheben. Die Verkürzung auf ein Jahr hingegen ist leichter möglich, setzt allerdings auch die Zustimmung des Vorgesetzten voraus. Aus Beweisgründen sollte der Arbeitgeber die Anmeldung der Elternzeit in jedem Fall schriftlich bestätigen. Wird ein weiteres Baby erwartet, schließt sich die Elternzeit für das zweite Kleinkind erst an, wenn die Elternzeit des ersten Kindes abgelaufen ist. Ist die Elternzeit beendet, besteht das Arbeitsverhältnis weiter und zwar ohne Schlechterstellung des Arbeitsplatzes oder der Bezahlung.

Außerdem gut zu wissen: Insbesondere wenn der Kindsvater ab der Geburt einen Teil seiner Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, sollte die Anmeldung beim Arbeitgeber in jedem Fall erst sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit erfolgen. Denn nur dann steht auch der Vater unter dem besonderen Kündigungsschutz des BEEG, der frühestens acht Wochen vor Beginn der angemeldeten Elternzeit greift. Vorher könnte der Arbeitgeber ihm im schlimmsten Fall kündigen.

Was viele nicht wissen: Während der Elternzeit darf sogar gearbeitet werden. Hierzu Petra Timm, Unternehmenssprecherin beim Personaldienstleister Randstad Deutschland: „Auch das ist möglich und bietet insbesondere Müttern die Chance, ohne großen Einschnitt im Job zu bleiben. Sie muss ihre Vorstellungen und eine mögliche Verringerung ihrer bisherigen Arbeitszeit mit Frist von sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit ebenfalls beim Arbeitgeber beantragen. Mehr als dreißig Wochenstunden dürfen während der Elternzeit aber nicht gearbeitet werden.“
Dieser Rechtsanspruch auf eine verringerte Arbeitszeit besteht allerdings nur in Betrieben ab fünfzehn Beschäftigten. Zudem muss die Betriebszugehörigkeit länger als sechs Monate betragen und es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Eltern können die Zeit mit ihrem Nachwuchs entspannt verbringen, wenn sie bei der Planung ihrer Auszeit einige Aspekte beachten und vor allem mit dem Arbeitgeber die neuen Gegebenheiten und den weiteren Weg abstimmen.

Mehr Informationen dazu sind im Internet unter www.familien-wegweiser.de erhältlich. Auch die Krankenkassen bieten Eltern eine entsprechende Beratung an.

Bildrechte: Randstad/fotolia

Randstad – Die Nummer 1 in Deutschland.
Mit durchschnittlich rund 68.000 Mitarbeitern und 500 Niederlassungen in rund 300 Städten ist Randstad der führende Personaldienstleister in Deutschland. Beschäftigt und gesucht werden Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen, vom Industriemechaniker über Buchhalter und kaufmännische Mitarbeiter bis hin zu Ingenieuren oder IT-Spezialisten. Während der wechselnden Einsätze in Kundenunternehmen sammeln die Arbeitnehmer von Randstad wertvolle Praxiserfahrungen und lernen verschiedene Unternehmen, Aufgabengebiete und Kollegen kennen. Für viele ist die Beschäftigung bei Randstad auch ein Sprungbrett in den Traumjob: Im Schnitt werden rund 30 Prozent der überbetrieblichen Mitarbeiter vom Kundenunternehmen übernommen.

Kontakt:
Randstad Deutschland
Helene Schmidt
Helfmann-Park 8
65760 Eschborn
06196 4081701
Helene.Schmidt@de.randstad.com
http://randstad.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

20 Jahre elfenbein studios: Hamburger Designagentur feiert Jubiläum

Anthony Slotta und Colette Baeker, Inhaber elfenbein studios, Fotograf Klaus Heinzler (Bildquelle: elfenbein studios GmbH…

3 Stunden ago

Effizienz in der letzten Meile: Langmatz überzeugt mit innovativem Glasfaser-Übergabesystem

Bundle aus Schacht, Hauseinführung und Abschlusspunkt beschleunigt Netzausbau Intelligente Komplettlösung: Das neue Glasfaser-Übergabesystem von Langmatz.…

5 Stunden ago

35 Jahre Rheingas in Krakow am See

Vom Pionier der Wendezeit zum Energietechnik-Zentrum Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krakow am See.Krakow am…

5 Stunden ago

Sanivia – digitaler Vorreiter für Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 EUR einfach online über die Pflegekasse beantragen - schnell, sicher…

5 Stunden ago

Bhakti Marga-Gründer Zu Ehren Von Shirdi Sai Babas Maha Samadhi

Eine Feier Der Liebe, Hingabe Und Zeitlosen Weisheit Shirdi Sai Babas (Bildquelle: Paramahamsa Sri Swami…

5 Stunden ago

Neues BattDG (Batterie-Durchführungsgesetz) verabschiedet

Quelle: PixabayBerlin, September 2025 - Das neue Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) sollte ursprünglich am 18. August 2025…

7 Stunden ago