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Dienstleistungswirtschaft unterstützt Minijobreform

Der BDWi begrüßt den Vorschlag von Union und FDP, die Arbeitsentgeltgrenze der geringfügigen Beschäftigung auf 450 Euro monatlich anzuheben. Von der Neuregelung sind sieben Millionen Minijobber in Deutschland betroffen.

BDWi-Präsident Michael H. Heinz

„Die Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobs ist längst überfällig. Wir wünschen der Bundesregierung die Kraft, den Vorschlag aus dem Bundestag in die Tat umzusetzen. Für den Wachstumsmotor Dienstleistungssektor sind die Minijobs ein wichtiger Baustein zum Erfolg“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Dienstleister können nur am Markt bestehen, wenn sie sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren. Dafür sind zur Bewältigung der Grundlast feste Mitarbeiter und für die Spitzenzeiten zusätzlich Minijobber notwendig. Ohne die Minijobs würden sich für ein Teil der Unternehmen auch die festen Arbeitsplätze nicht mehr rechnen. Immer wieder wird behauptet, Minijobs verdrängen reguläre Jobs. Das ist Unsinn. Seit 2004 hat die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um neun Prozent zugelegt. Bei den Minijobs sind im gleichen Zeitraum nur 0,4 Prozent dazu gekommen“, macht Heinz deutlich.

Dass Minijobs ein Erfolg sind, zeigt auch die große Nachfrage der Arbeitnehmer. Die Alternative zum Minijob ist nicht der Vollzeitjob sondern die Schwarzarbeit. Die Anhebung der Arbeitsentgeltgrenze ist darum auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“, sagt Heinz.

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.

Kontakt:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
Ralf-Michael Löttgen
Universitätsstraße 2 – 3a
10117 Berlin
030.2888070
info@bdwi-online.de
http://www.bdwi-online.de

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