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Die Sportbootkaskoversicherung für Motorboote und Segelyachten.

Alles versichert in der Allgefahrendeckung einer Bootsversicherung?

Die Sportbootkaskoversicherung für Motorboote und Segelyachten aus der Sicht eines Insider.
Alles versichert in der Allgefahrendeckung für die Bootsversicherung/ Yachtversicherung wie der Name sagt?
Wenn es um die Art und den Umfang des Kaskoversicherungsschutzes in der Bootsversicherung geht, gibt es zwei Möglichkeiten sein Boot oder seine Yacht vor den finanziellen Folgen eines Schadens zu versichern.
Zum einen ist da die Einzelgefahrendeckung in der alle versicherten Gefahren einzeln aufgezählt sind und zum anderen die Allgefahrendeckung in der alles das an Risiken versichert ist, was in den Ausschlüssen in den Versicherungsbedingungen nicht wieder ausgeschlossen wurde. Die Allgefahrendeckung, wenn sie gut gemacht ist, ist die bessere Lösung für einen optimalen Versicherungsschutz. Im Schadenfall gibt es weiterhin eine Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherers.
Worauf muss man also bei der Allgefahrendeckung in der Bootsversicherung achten. Eigentlich ganz einfach, was hat der Versicherer alles so an Risiken in den Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und welche Folgen hat das im Schadenfall. Hier finden Sie nur einige Beispiele von schwammigen Formulierungen und Ausschlüssen diverser Anbieter, die Sie so auf keinen Fall akzeptieren sollten.
Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
– Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; – Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Fahrzeugführer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste; – Ungeziefer, Ratten oder Mäuse; – Frost, Eis, Schnee; – Bruch von Zubehörteilen durch Überbeanspruchung, – mangelnde Vertäuung, mangelnde Wartung und Bearbeitung, – unbemanntes Stillliegen vor offener Küste, – bei Lagerung an Land kein ausreichender Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie mut- und böswilliger Beschädigungen fremder Personen vorgenommen wurde,- einfaches Verlieren oder Überbordfallen loser Zubehörteile, von beweglichem Inventar, Effekten oder des Außenbordmotors, – Ausgeschlossen sind Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung; den persönlichen Effekten; dem Trailer, wenn sie nicht durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind. – Schäden, die verursacht wurden oder entstanden sind, während oder weil der Versicherte eine der behördlichen Bestimmungen nicht einhält; – Wenn ein Staat oder zuständige Behörde auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach einem Versicherungsfall des versicherten Schiffes die Hebung des Wracks und/oder Aufräumung für Rechnung des Versicherten veranlasst, so haftet der Versicherer für die entstandenen Kosten zusätzlich zur Entschädigungsleistung bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme.
Lassen Sie sich von den Werbeaussagen der verschiedenen Anbieter und deren Verkaufskosmetik nicht täuschen. Im Schadenfall zählt nur was in den Versicherungsbedingungen schwarz auf weiß geschrieben steht. Zugegeben es ist keine leichte Aufgabe, aber wenn man v.g. Empfehlungen beachtet, bleibt einem eine Enttäuschung im Schadenfall eventuell erspart.
Es gibt keinen 100-prozentigen Versicherungsschutz, man sollte jedoch versuchen, diesem Ziel möglichst nahe zu kommen.
Für weitere Fragen um die Bootsversicherung / Yachtversicherung, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

Die Firma NEUBACHER ist Spezialist für Bootsversicherung, Yachtversicherung und Schiffsversicherung.

Kontakt:
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH
Jörg Neubacher
Friedensstr 21
19053 Schwerin
0385-733982
info@neubacher-marine.de
http://www.neubacher-marine.de

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