Die Europäische Union arbeitet an der Einführung eines einheitlichen elektronischen Rechnungsformates. Das betrifft die Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten.

Rolf Faerber (rechts) und Burkhard Küpper von der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft

Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums SEPA hat die Europäische Union ihren Willen zur Schaffung europaweiter Standards im Geld- und Zahlungsverkehr bewiesen. Und das war nur der erste Schritt – eine weitere Norm ist bereits auf den Weg gebracht worden, doch bisher weitgehend unbeachtet von Öffentlichkeit und auch Wirtschaft. Die Rede ist von „ZUGFeRD“, dem einheitlichen Format für elektronische Rechnungen. Die entsprechende Regelung dazu findet sich in der am 26. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

„Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat ein Format für elektronische Rechnungen erarbeitet, das für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern genutzt werden kann“, sagt Burkhard Küpper, Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft aus Hilden. „ZUGFeRD“ solle zudem den Austausch strukturierter Daten zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger ermöglichen, und das neue Rechnungsformat erlaube es, Rechnungsdaten als PDF an den Empfänger zu übermitteln und diese ohne weitere Schritte auszulesen und zu verarbeiten. Die europäische Norm soll bis zum 27. Mai 2017 geschaffen werden. Ziel sei es, die Einrichtung zweckmäßiger, benutzerfreundlicher, flexibler und kosteneffizienter Systeme zur elektronischen Rechnungsstellung zu ermöglichen und damit den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von subzentralen öffentlichen Auftraggebern entgegenzukommen.

„Die EU schafft damit die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in der öffentlichen Verwaltung. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber E-Rechnungen empfangen und verarbeiten, die dieser europäischen Norm entsprechen“, betont Küpper, der die Kanzlei gemeinsam mit dem Gründer Rolf Faerber führt. Konkret bedeuten diese Pläne laut Rolf Faerber: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, müssen in der Zukunft ihre Rechnungen an solche Auftraggeber nach den neue elektronischen Vorgaben gestalten. Die traditionellen Papierrechnungen verlieren ihre Gültigkeit.

Zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein offizielles Datenmodell notwendig; mit ihren eigenen bisherigen technischen Möglichkeiten können Unternehmer die Anforderungen nicht erfüllen, warnt Burkhard Küpper. Er rät Unternehmern, die von der öffentlichen Hand beauftragt werden, dringend dazu, sich frühzeitig mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die Umstellung vorzubereiten. „Wer das versäumt, kann später Probleme bekommen.“

Die Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eine auf gewerbliche Mandate spezialisierte Steuerberatung mit Sitz in Hilden. Gründer ist Steuerberater Rolf Faerber, der heute gemeinsam mit Steuerberater Burkhard Küpper die Kanzlei führt. Insgesamt sind fünf Mitarbeiter bei der Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft tätig. Die Gesellschaft betreut und begleitet traditionell branchenübergreifend Unternehmen aus Hilden und der Region, berät aber selbstverständlich ihre Mandanten auch deutschlandweit. Dabei kombinieren die Steuerprofis und geschäftsführenden Gesellschafter Rolf Faerber und Burkhard Küpper die umfassende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung: Jeder steuerlichen Beratung liegt der Ansatz zugrunde, Firmenmandanten aus einer unternehmerischen Perspektive heraus zu betreuen. Aus diesem Grund sind Rolf Faerber und Burkhard Küpper vielfach Ansprechpartner nicht nur für die Steueroptimierung, sondern für die Ausrichtung eines Unternehmens generell und treten auch als Sanierungs- und Restrukturierungsexperten in Erscheinung. Diese Auffassung folgt dem Ansatz: erst der Gewinn, dann die Steuern. Die Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Mandanten dabei, ihre Unternehmen dauerhaft in die Gewinnzone zu führen. www.faerber-kuepper.de

Kontakt
Faerber & Küpper Steuerberatungsgesellschaft mbH
Dr. Patrick Peters
Walder Straße 344
40724 Hilden
0170 5200599
presse@faerber-kuepper.de
http://www.faerber-kuepper.de

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