Ein wichtiger Zusatzbaustein zu Ihrer Patientenverfügung
(dgpd Berlin) Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wie Sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Seit mehr als 30 Jahren betreut die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) 26.000 Mitglieder: Neben ihrer stets weiterentwickelten juristisch geprüften Patientenschutz- und Vorsorgemappe bietet sie unter anderem Rechtsschutz auf die Durchsetzung der DGHS-Patientenverfügungen sowie einen Notfall-Ausweis. Mit ihm lassen sich die Verfügungen online abrufen. Da immer mehr Menschen pflegebedürftig werden, hat die DGHS als einzige Institution in Deutschland jetzt die Verfügung „Vorsorge für den Pflegefall“ eingeführt. Diese ist ein wichtiger ergänzender Baustein zur Patientenverfügung. Mit ihr – als einer Art Check-Liste – kann man sich vorab in Ruhe auf eine spätere Pflegesituation vorbereiten. So werden Sie sich selbst klar darüber, worauf Sie im Fall der Fälle Wert legen.
In der Pflege-Verfügung können Sie unter anderem beispielsweise erklären, ob Sie solange wie möglich in Ihrem Zuhause bleiben und möglicherweise dort gepflegt werden möchten, von wem Sie Pflege wünschen, von wem nicht. Genauso kann geäußert werden, welches Pflegeheim Sie bevorzugen und welches Sie ablehnen. Die neue Pflege-Verfügung ermöglicht es, festzulegen, ob im Pflegeheim ein Einzel- oder Doppelzimmer gewünscht wird und wie stark es mit persönlichen Dingen ausgestattet sein sollte, ob ein Haustier mitkommen soll oder nicht. Ebenso lässt sich darlegen, ob ein Pfleger oder eine Pflegerin die Intimpflege übernehmen soll. Auch wie mit Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme oder Medikamenteneinnahme umgegangen werden sollte, thematisiert die DGHS-Pflege-Verfügung. Letzteres kann jedoch nicht die Abfassung einer Patientenverfügung ersetzen. Diese sollte in jedem Fall erstellt werden.
Die zusätzliche Pflege-Verfügung ist im Gegensatz zur klassischen Patientenverfügung der DGHS nicht einklagbar, aber hilfreich, um sich über die eigenen Bedürfnisse klar zu werden sowie den Angehörigen und einer künftigen Heimleitung zu signalisieren, was für Sie wichtig ist. Sie können beispielsweise vorab prüfen, welche Lösung für Sie auch finanziell realistisch ist. So können Sie gelassener in die Zukunft blicken.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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