Categories: Allgemein

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Patientenrecht

Pflege-Benotung läuft weiter

Die gesetzlichen Regelungen zur Veröffentlichung von „Schulnoten“ zur Beurteilung der Qualität von Pflegeheimen sind nicht verfassungswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. Laut D.A.S. werden seit 2009 Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen benotet. Das Gericht wies die Klage zurück, weil die Einrichtung im konkreten Fall durch die Benotung keinen Nachteil erlitten habe.
BSG, Az. B 3 P 5/12 R

Hintergrundinformation:
Seit Juli 2009 werden Pflegeeinrichtungen für Senioren im Auftrag der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Kassen überprüft. Dies passiert aufgrund einer gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Die Heime müssen die Prüfung ermöglichen. Seit 2011 muss diese einmal im Jahr erfolgen. Ab 1. Januar 2014 sind vollstationäre Pflegeheime ferner gesetzlich verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen nach einer Prüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen geregelt ist und welche Vereinbarungen mit Apotheken hinsichtlich der Medikamentenversorgung bestehen. Nicht alle Pflegeheime sind mit dieser Überprüfung glücklich – immerhin bekommen sie Schulnoten, die jeder im Internet nachlesen kann (siehe etwa: http://www.pflegelotse.de ). Vielfach werden jedoch auch die Benotungskriterien kritisiert – hat doch fast jedes deutsche Pflegeheim die Note 1. Viele Kriterien stehen dabei bereits im Gesetz. Der Fall: Ein Pflegeheim in Köln hatte zunächst die Note 3,3 bekommen. Der Träger der Einrichtung reichte Klage ein. Die Beurteilung wurde daraufhin zurückgezogen und nicht veröffentlicht. Nun ging der Träger jedoch gegen die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse als solche vor: Diese sei rechtswidrig. Das Urteil: Das Bundessozialgericht sah hier nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung kein Rechtsschutzbedürfnis und wies die Klage als formal unzulässig ab: Das Heim habe durch die nicht veröffentlichte Beurteilung keinen Nachteil erlitten, die Berufsfreiheit des Heimträgers sei nicht verletzt. Grundsätzlich sei die gesetzliche Regelung über die Veröffentlichung der Prüfberichte durch die Kassen (§ 155 Abs. 1a SGB XI) nicht verfassungswidrig.
Bundessozialgericht, Beschluss vom 16.05.2013, Az. B 3 P 5/12 R

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

Robotik: Zwischen Weltmarkt und Weltbild

Robotik als Fortschritt - Eyroq mit Andreas KrenselWas heute gebaut wird, entscheidet darüber, was morgen…

43 Minuten ago

Claroty und Frenos für höhere industrielle Cybersicherheit

Kombinierte Lösung bietet umfassende Transparenz und priorisierte Abhilfemaßnahmen Claroty und Frenos stellen gemeinsam eine integrierte…

49 Minuten ago

Karies ist ungleich verteilt

Mehr als die Hälfte der Acht- und Neunjährigen bleibt heute kariesfrei. Auch bei Zwölfjährigen ist…

50 Minuten ago

Sicher ins Wasser: Was Eltern und Schwimmer wissen sollten

ARAG Experten über Gefahren und Risiken beim Badeausflug ARAG Experten über Gefahren und Risiken beim…

51 Minuten ago

Ein Ton für Jacob Collier

Deutsche Fans formieren sich zum digitalen Geburtstagschor für den britischen Ausnahmemusiker Ingelheim am Rhein, 20.07.2026…

1 Stunde ago

72 Stunden in Zandvoort: drei Tage sommerliche Auszeit am Meer erleben

Niederländischer Badeort bietet ideale Kombination aus Entspannung und Abwechslung mit Meerblick Ibiza Markt in Zandvoort…

1 Stunde ago