Categories: Allgemein

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Baurecht

Grenzstein: Überbetonieren nicht gestattet!

Der Zweck von Grenzsteinen besteht darin, Streit zwischen Nachbarn über den Grenzverlauf zu verhindern. Wie das Amtsgericht München nach Mitteilung der D.A.S. entschied, dürfen Grenzsteine nicht einfach überbaut werden – auch dann nicht, wenn im Bauwerk „Sichtlöcher“ offen gelassen werden.
AG München, Az. 244 C 31256/09

Hintergrundinformation:
Grenzsteine markieren Grundstücksgrenzen. Die „Steine“ bestehen meist aus Granit, Beton oder auch aus Kunststoff und weisen ein Kreuz auf der Oberseite auf. In Städten werden jedoch auch Stahlnägel und Messingbolzen verwendet. Sie werden vom örtlichen Vermessungsamt gesetzt. Gräbt ein Grundstückseigentümer einen Grenzstein aus, setzt ihn neu oder rückt auch nur einen schiefen Grenzstein gerade, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Der Fall: Auch die Grenze zwischen zwei Münchner Grundstücken wurde durch einen Grenzstein markiert. Eines Tages errichtete einer der beiden Eigentümer einen Neubau. Auf der Grundstücksgrenze entstand eine Betonmauer. Der Grenzstein wurde überbaut. Als der Nachbar sich beschwerte, verwies ihn der Bauherr darauf, dass doch alles in Ordnung sei: In der Mauer befänden sich zwei Löcher, durch die man den Grenzstein sehen könne. Der Nachbar ging vor Gericht. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärte, hielt das Amtsgericht München den Überbau des Grenzsteins für absolut unzulässig. Es sei der Zweck eines Grenzsteines, die Grundstücksgrenze zu kennzeichnen und Streitigkeiten über deren Verlauf vorzubeugen. Auch wenn der Grenzstein den Verlauf der Grenze selbst nicht ändere, so habe er doch hohen Wert als Beweismittel. Diesem Zweck könne er nur dienlich sein, wenn er leicht und ohne weiteres zu erkennen und gut zugänglich sei. Dies sei hier durch die Überbauung nicht mehr gegeben. Daran änderten auch die beiden „Sichtlöcher“ nichts: Der Grenzstein sei nicht mehr „leicht erkennbar“, wenn man mit einer Taschenlampe auf dem Boden herumkriechen müsse, um ihn zu sehen. Durch das eine Loch sei ohnehin nur Erde zu erkennen. Auch ein Versetzen des Grenzsteins beim Bau sei nicht auszuschließen. Der Bauherr musste daher den vorherigen Zustand wieder herstellen.
Amtsgericht München, Urteil vom 20.12.2010, Az. 244 C 31256/09

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

KI-Kompetenz wird zur Pflicht: Neue Anforderungen im digitalen Arbeitsmarkt

KI-Kompetenz wird zur PflichtBerlin, 20. Juli 2026. Seit Februar 2025 gelten im Rahmen des EU…

3 Stunden ago

Erneuerbare Energien: Großprojekte mit Zukunft

Dr. Energy verbindet PV-, BESS- und Hybridprojekte mit starken Partnern Die Energiebranche entwickelt sich mit…

3 Stunden ago

Positive PARKcontrol24 Rezensionen durch Fairness: So entsteht Vertrauen

Fairness, Transparenz und die 48-Stunden-Regel prägen die PARKcontrol24 Erfahrungen - und schaffen Vertrauen für langfristige…

3 Stunden ago

Trend Barometer 2026: Holzbau bleibt im Aufwind

Der neue DACH-Report zeigt, wie Holzbau schneller mehr Wohnraum schafft und welche Wachstumsmärkte bis 2030…

11 Stunden ago

Produkte von InfectoPharm jetzt auch in Polen

Neue Niederlassung in Warschau nimmt Geschäftsbetrieb auf Das Team von InfectoPharm Polska begrüßt Mitglieder des…

11 Stunden ago

Produkte aus Aluminium – individuell und rückverfolgbar

REA zeigt auf der ALUMINIUM 2026 seine Lösungen für die normgerechte und prozesssichere Kennzeichnung Aluminium-Kennzeichnung…

11 Stunden ago