Categories: Allgemein

Die Abmahnung – Serie Teil 6

Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer personenbedingten Kündigung

Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Ob vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hält eine Abmahnung dann für erforderlich, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich in der Lage wäre, den Grund in seiner Person zu beseitigen. In der Literatur wird allerdings teilweise bereits als Voraussetzung einer personenbedingten Kündigung angenommen, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht steuern kann. Folgerichtig wird dann weiter angenommen, dass daher in den Fällen einer personenbedingten Kündigung die Abmahnung generell unmöglich ist. Das ist konsequent, da dann, wenn der Abnehmer sein Verhalten ohnehin nicht steuern kann, eine Abmahnung ins Leere läuft.

Das Bundesarbeitsgericht grenzt insofern anders ab, als es in bestimmten Fällen, zum Beispiel von durch Übung begehbaren Leistungs- und Eignungsmängeln, eine Kündigung aus personenbedingten Gründen für grundsätzlich denkbar hält und für diese Fälle dann insoweit konsequent eine Abmahnung fordert (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4.6.1997, AZ: 2 AZR 526/96).

Fazit: Immer dann, wenn der Arbeitnehmer das für die Kündigung herangezogene Verhalten, bzw. die Gründe in seiner Person, grundsätzlich abstellen könnte, muss über eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nachgedacht werden.

Praxisbeispiel für die Abgrenzung:

Problematisch ist die Abgrenzung regelmäßig bei einer Kündigung wegen Schlechtleistung. Unabhängig davon, ob man hier der Auffassung des Bundesarbeitsgericht folgt oder der Meinung in der Literatur: Man kommt in der Praxis letztlich zum selben Ergebnis. Dazu ein Beispiel: Ein Musiker, der durchgängig schlechte Leistung abgeliefert, weil er nicht ausreichend übt, verletzt seine Vertragspflichten. Unabhängig davon, ob man den in Betracht kommenden Kündigungsgrund als verhaltensbedingte oder als personenbedingt einstuft: Eine vorherige Abmahnung ist in jedem Fall erforderlich.

Praxistipp Arbeitgeber:

Kündigungen wegen schlechter Leistungen sind in der Praxis regelmäßig sehr kompliziert und von zweifelhaften Erfolgsaussichten begleitet. Das liegt daran, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine Spitzenleistungen schulden. Zum anderen ist der Nachweis der Leistung regelmäßig dann kompliziert, wenn die Quantität, bzw. Qualität der Leistung nicht ohne weiteres messbar ist.

Praxistipp Arbeitnehmer:

Wegen der Schwierigkeit eine Kündigung wegen Schlechtleistung zu begründen, kommen derartige Kündigungen meistens im Gewand der „Betriebsbedingtheit“ daher. Die Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist regelmäßig sehr Erfolg versprechend.

Die gesamte Serie finden Sie hier: www.arbeitsrechtler-in.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Serie wird fortgesetzt mit Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung

Die gesamte Serie finden Sie hier: www.arbeitsrechtler-in.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

19.8.2013

Angebote für Arbeitgeber:

Wir schulen die Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung. Themen unter anderem: „Richtiges Abmahnen anhand von Praxisbeispielen“.

Wir prüfen die von Ihnen entworfenen Abmahnungen kurzfristig auf ihre Wirksamkeit hin. Termine sind hierzu nicht erforderlich, die Beratung/Bearbeitung kann über E-Mail erfolgen.

Angebot für Arbeitnehmer:

Wir überprüfen Ihre Abmahnung auf Wirksamkeit hin und beraten Sie zu einem strategisch sinnvollen Vorgehen. Termine sind hierzu nicht erforderlich, die Beratung/Bearbeitung kann über E-Mail erfolgen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Netzwerk-Upgrade mit robustem 5G und hoher Flexibilität 5G Adapter von PeplinkUnterschleißheim/München, 21. Juli 2026 –…

35 Minuten ago

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Sommer-Aufhänger für Ihre Redaktion: Katharina von Bora als Audio-Guide, Silent Disco am Deich & mehr…

36 Minuten ago

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Randstad Studie: Künstliche Intelligenz Eschborn, Juli 2026 – Künstliche Intelligenz (KI) hält auch in Deutschland zunehmend…

37 Minuten ago

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Vom digitalen Marktplatz zum physischen Erlebnis. Grand Opening am 24. Juli im Stemmerhof, München Spiritory,…

4 Stunden ago

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

(Bildquelle: STERN + KREIS)Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“ – Wie sich ein Berliner…

4 Stunden ago

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Copyright: ReplySagepath Reply, eine auf Digital Experience spezialisierte Agentur der Reply Gruppe, ist im Gartner®…

4 Stunden ago