Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Handyverträge: Bei Vertragsverlängerung neues Handy?

Bei vielen Handyverträgen stellt der Anbieter dem Kunden gegen Preisaufschlag ein Handy zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde später bei einer Vertragsverlängerung automatisch Anspruch auf ein neues Gerät hat. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München.
AG München, Az. 213 C 23672/15

Hintergrundinformation:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern sind mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Manche Vertragsklausel erklärten die Gerichte bereits wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam. Eine Frage ist jedoch oft nicht eindeutig geregelt: Bei vielen Mobilfunkverträgen ist ein Handy gleich mit dabei. Was passiert nun bei einer Vertragsverlängerung – gibt es ein neues, aktuelles Gerät oder muss der Kunde sich mit dem alten zufriedengeben? Der Fall: Ein Mann hatte von seiner Lebensgefährtin zwei Handyverträge übernommen. Diese hatte der Anbieter jeweils als „Vertrag mit Handy“ bezeichnet. Bei Abschluss hatte die Lebensgefährtin je ein Gerät erhalten. Die Verträge wiesen Handy-Aufschläge von rund fünf und zehn Euro aus, liefen über 24 Monate und verlängerten sich automatisch, wenn der Kunde nicht kündigte. Als sich die Verträge nun wieder einmal automatisch verlängerten, verlangte der Kunde für jeden Vertrag ein aktuelles Smartphone. Der Mobilfunkanbieter lehnte ab. Der Kunde klagte daraufhin auf die Aushändigung neuer Geräte oder wahlweise auf Erstattung der kompletten Gebühren für den letzten Verlängerungszeitraum. Er habe den Vertrag mit den alten Geräten nicht nutzen können – diese seien defekt. Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Überlassung von Mobiltelefonen im Rahmen solcher Verträge gegen einen Gebührenaufschlag erfolge. Der Kunde verpflichte sich zur Einhaltung einer bestimmten Vertragslaufzeit. Das bedeute aber nicht, dass er bei stillschweigender Verlängerung des Vertrages automatisch ein neues Gerät verlangen könne – oder dass der Handyaufschlag entfalle. Die Verlängerung bedeute nur, dass der bisherige Vertrag unverändert weiterlaufe. Die Übergabe eines neuen Handys oder Gebührenänderungen seien Dinge, die Kunden nur bei einem Neuabschluss oder bei einer aktiv vereinbarten Verlängerung aushandeln könnten. Ohne neue Verhandlungen bleibe es in jeder Hinsicht bei der ursprünglichen Vereinbarung. Auch eine Rückzahlung der gesamten Gebühren komme nicht in Frage – denn der Kunde habe die Möglichkeit gehabt, selbst ein Handy ohne Vertrag zu kaufen und damit den bestehenden Vertrag weiter zu nutzen.
Amtsgericht München, Urteil vom 18. Februar 2016, Az. 213 C 23672/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Recent Posts

GS Yuasa auf der ees Europe 2026 – Halle B2, Stand 120

Neueste Batterietechnologien für moderne Energieanforderungen - präsentiert vom 23. bis 25. Juni Batterietechnologien von GS…

7 Stunden ago

August-Sander-Preis 2026 für Frieder Bickhardt

In einem Langzeitprojekt porträtierte der Photograph die Bewohner*innen eines selbstorganisierten Geflüchtetenkollektivs in Athen (Bildquelle: ©…

7 Stunden ago

Ascott zeigt, was Rooftops können

Vier ganz eigene Ansätze in vier europäischen Städten Die Dachterrasse des Hotels Citadines Ramblas Barcelona…

15 Stunden ago

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Wechselcontainer - Individuallösung führt zu Wirtschaftlichkeit Die farbigen Stelen am Container sind analog zur Codierung…

15 Stunden ago

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Wien (IRW-Press/02.06.2026) - * Frequentis überzeugt durch internationale Präsenz, Innovationskraft und starke Marktposition * Global…

15 Stunden ago

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Innovationen zur Elektrifizierung vom 9.-11. Juni 2026 in Stuttgart live erleben Antriebslösungen auf Basis modularer…

15 Stunden ago