Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze – Telekommunikationsrecht

EU schafft Roaming-Gebühren ab

Ab 15. Juni 2017 wird die Handynutzung im europäischen Ausland billiger. Denn die EU schafft die sogenannten Roaming-Gebühren ab, welche bisher bei der Nutzung von Handys mit deutschem Tarif im Ausland anfielen. Künftig gelten laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) beim Telefonieren, SMS-Versenden oder bei der Internetnutzung die gewohnten heimatlichen Tarife – zumindest bei zeitweiligem Aufenthalt im Ausland. Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten sind weiterhin Aufschläge möglich.

Hintergrundinformation:
Bisher war es bei Auslandsaufenthalten, zum Beispiel im Urlaub oder auf Geschäftsreisen, oft teuer, das Handy zu nutzen. Denn in ausländischen Netzen fielen für Handys mit deutscher SIM-Karte sogenannte Roaming-Gebühren an. Die EU schafft diese Zusatzgebühren in zwei Schritten ab: Eine erhebliche Deckelung der Roaming-Aufschläge gilt seit 30. April 2016. Ab 15. Juni 2017 entfallen sie nun ganz. Urlauber oder Geschäftsreisende können ohne Aufpreis ihre vertraglich vereinbarten Freiminuten, Flatrates oder ihr Datenvolumen ausschöpfen, wenn sie im Ausland unterwegs sind. Länder: Die Neuregelung gilt nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice nur in der EU, genauer in allen Ländern der Europäischen Union, plus einigen zusätzlichen Ländern, die ebenfalls die EU-Roaming-Verordnung unterzeichnet haben – wie Liechtenstein, Norwegen und Island. Für außereuropäische Länder gilt die Regelung nicht. Nutzung: Von der Abschaffung der Roaming-Tarife profitieren Reisende, die vom Ausland aus nach Deutschland telefonieren oder im Urlaubsland im Internet surfen wollen. Was beispielsweise Anrufe von Deutschland ins Ausland mit einem deutschen Tarif kosten, regelt weiterhin der jeweilige Vertrag. Ausnahmen: Nach wie vor lohnt sich ein Blick in den eigenen Handyvertrag und den vereinbarten Tarif. Denn: Es gibt Tarife mit großen Datenvolumina, bei denen der Anbieter die übertragene Datenmenge bei Nutzung im Ausland begrenzen kann. Auch das sogenannte Dauer-Roaming ist ausgenommen: So wollen die Anbieter verhindern, dass sich deutsche Handynutzer im Ausland eine billige SIM-Karte kaufen und diese dann auf Dauer in Deutschland nutzen. Die dauerhafte Nutzung der deutschen SIM-Karte im Ausland fällt ebenfalls nicht unter die neue Regelung. In solchen Fällen können die Unternehmen nach wie vor Aufschläge erheben, jedoch nur innerhalb bestimmter Obergrenzen. Nicht umgesetzt hat die EU ihre ursprüngliche Absicht, die Roamingfreiheit für Reisende auf 90 Tage im Jahr zu begrenzen. Einige Anbieter haben ihre Roaming-Gebühren bereits vorzeitig gestrichen.
EU-Roaming-Verordnung, VO (EU) Nr. 531/2012

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