Datendiebstahl beim Arbeitsplatzwechsel

Michael Fridrich

Der Einzug der elektronischen Datenverarbeitung und die umfassende Digitalisierung in den Unternehmen haben viele Geschäftsprozesse vereinfacht und beschleunigt. Doch diese Entwicklungen bergen auch Risiken. So werden Unternehmen immer wieder Opfer von Datendiebstahl – und das nicht nur im Rahmen von Wirtschaftsspionage, sondern häufig auch beim Wechsel ehemaliger Mitarbeiter, die beim Wettbewerb einen neuen Job übernehmen.

In manchen Unternehmensbereichen ist dieses Verhalten besonders häufig zu beobachten, beispielsweise im Vertrieb, im Marketing oder in der Unternehmensführung. Verkaufsmitarbeiter wollen z.B. an ihrem neuen Arbeitsplatz ihre bisherigen Kundenkontakte nutzen, um schnell erfolgreich zu sein. Deshalb werden immer öfter bereits Monate vor dem Wechsel wertvolle Daten kopiert oder weitergeleitet. Viele Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass ihnen die Daten, an denen sie mitgearbeitet haben, zustünden.

Besonders im Fokus stehen Datenbanken mit Kontaktdaten der Kunden, Umsatzaufstellungen, Präsentationen mit wichtigem Know-how zu entscheidenden Themen und Strategiepläne für interessante Geschäftsfelder. Diese Daten können einem Wettbewerber einen enormen Vorteil verschaffen und dem Ursprungsunternehmen gleichzeitig großen Schaden zufügen.

Ursache für diesen massiven Datendiebstahl ist nicht immer kriminelle Energie der ehemaligen Mitarbeiter, sondern manchmal auch schlicht Unwissenheit über die Rechtslage. Bessere Aufklärungsarbeit über die Konsequenzen eines Datendiebstahls ist eine wichtige Maßnahme, um dieses Problem zu verringern. Denn das unberechtigte Kopieren von Daten ist nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und verpflichtet zum Schadensersatz.

Ein Rechtsverstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB ist bereits dann gegeben, wenn der Mitarbeiter noch vor seinem Weggang Kunden über seinen baldigen Wechsel informiert. Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Urhebergesetz sind Abwerbeversuche und Datenkopien von Kundendaten oder Informationen über Produkte. Ebenfalls gegen das UWG verstößt, wer über seinen früheren Arbeitgeber in Kundengesprächen oder schriftlicher Korrespondenz schlecht redet (üble Nachrede).

Wer das Fehlverhalten eines früheren Mitarbeiters nachweist, hat verschiedene zivil- und strafrechtliche Möglichkeiten, die auch mögliche Nachahmer abschrecken. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses sollten betroffene Mitarbeiter konsequent abgemahnt oder in besonders schweren Fällen auch fristlos gekündigt werden. Durch eine einstweilige Verfügung können Unterlassungs- und Herausgabeansprüche verfügt werden. Einen entstandenen Schaden nachzuweisen fällt oft schwer. Im positiven Fall kann man jedoch Schadensersatzansprüche zivilrechtlich prüfen lassen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Wer einen Verdacht auf Datendiebstahl oder andere erwähnte Rechtsverstöße hat, sollte die Zusammenarbeit mit Anwälten suchen, die auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert sind. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft können diese einstweilige Verfügungen und Durch-suchungsbeschlüsse erwirken und somit für eine zügige Aufklärung der Situation sorgen.

Jahrgang 1965, Businesstrainer, Berater und Coach, Diplom-Betriebswirt, Dozent an der RWTH und FH Aachen für Unternehmensgründung und Soft Skills, Reiss Profile Master, geprüfter Trainer und Berater nach BDVT und BaTB, zertifizierter Verkaufsleiter Deutsche Verkaufsleiter-Schule.

Er schöpft aus über 20 Jahren erfolgreicher Berufserfahrung in Marketing und Vertrieb, davon allein 15 Jahre in diversen Managementfunktionen, zuletzt als Geschäftsführer.

Als Spezialist für die Bereiche Führung und Vertrieb bietet er mittelständischen Unternehmen aus Industrie und Dienstleistung drei Schwerpunkte an: Business-Coaching, Firmentrainings sowie Offene Abendtrainings.

Michael Fridrich erhielt 2009 einen Trainerpreis in der Kategorie „Bestes Seminarkonzept“, 2012 einen Unternehmerpreis und ist darüber hinaus ein gefragter Redner und Autor verschiedener Fachbeiträge, u.a. in der Zeitschrift Spitzenkompetenz, Spiegel Online, Zentrada, Außendienst Informationen. Der Experte für Führung und Vertrieb redet und handelt einfach Klartext.

Jeden Monat präsentiert Michael Fridrich in seinem Newsletter ein fachliches Thema, aktuelle Termine und weitere Informationen rund um Businesstraining & Beratung.

Kontakt
Michael Fridrich Businesstraining & Beratung
Michael Fridrich
Feldstraße 41
52070 Aachen
0241 47586713
michael.fridrich@einfach-Klartext.de
http://www.einfach-Klartext.de

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