Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe
Ernst B. aus Stuttgart:
Im Internet findet man viele Filme von Unfällen, die mit einer Dashcam aufgenommen worden sind. Endlich gibt es ein Beweismittel gegen Verkehrsrowdys. Aber ist das Aufzeichnen von fremden Verkehrsverstößen auch legal?
Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Die Datenschutzbehörden sehen die Nutzung von Dashcams sehr kritisch. Ein Rechtsverstoß liegt vor, sobald Sie die Aufnahmen nicht nur privat nutzen, sondern auch Dritten zur Verfügung stellen – zum Beispiel sie ins Internet hochladen oder sie der Polizei beziehungsweise einem Gericht übergeben. Denn durch das heimliche Filmen anderer Personen verstoßen Sie gegen deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Vor einiger Zeit hat die bayerische Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen einen Autofahrer verhängt, der der Polizei Dashcam-Videos mit Verkehrsverstößen anderer Leute übergeben hatte. Der Bescheid wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach nur wegen eines Formfehlers aufgehoben, inhaltlich aber bestätigt. Dazu kommt: Immer mehr Gerichte erkennen Dashcam-Videos nicht als Beweismittel an.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
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