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Das vergessene Monopol: Die Privilegien der Fernwärmeindustrie

Fernwärmemonopol zum Nachteil der Immobilienwirtschaft

Immobilienwirtschaft

(Freiburg, 4. Oktober 2012) – Die Branche erlebt es hautnah: Die Kosten für den Energiebezug steigen. Und besonders Deutschland führt eine emotionale Debatte über den Einsatz fossiler und nuklearer Energieträger. Doch ein spezielles Segment steht kaum zur Diskussion: Die Fernwärmeversorgung. Dabei hat diese Energieschiene besondere Beachtung verdient.

Denn um ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Regelwerke steht es aktuell nicht zum Besten. Bei der Bewirtschaftung von Immobilien mit Fernwärme gibt es einige Besonderheiten: Der Wärmeerzeuger befindet nicht im oder am Gebäude. Zugleich unterliegt die Wärmeerzeugung auch nicht der Verfügungsbefugnis des Gebäudeeigentümers oder des Nutzungsberechtigten. Beide können deshalb nicht entscheiden, welche Brennstoffe und Technologien zur Wärmeversorgung seiner Immobilie eingesetzt werden. Weiterhin fehlt ihnen jede Möglichkeit, auf die Effizienz der vorgelagerten Netzstrukturen Einfluss zu nehmen.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese Konstellation auf die Immobilienwirtschaft hat und wie diese darauf reagieren sollte, lesen Immobilienfachleute im Oktoberheft des Fachmagazins „Immobilienwirtschaft“ aus der Haufe Gruppe.

Weitere Informationen auch unter http://www.haufe.de/immobilien.

Zur Pressemeldung: Haufe Pressecenter

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Die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen der Haufe Gruppe, die zu den innovativsten Medien- und Softwarehäusern der Branche Recht/Steuern/Wirtschaft/Immobilien gehört. Die Lösungen zeichnen sich durch hohe Nutzerfreundlichkeit und Kundenorientierung aus.

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