Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Hierfür wird das Werkvertragsrecht im BGB um spezielle Regelungen hinsichtlich des Bauvertrags, des Bauträgervertrags, des Verbraucherbauvertrags sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages ergänzt und überarbeitet. Dadurch ändert sich der rechtliche Rahmen für alle Baubeteiligten grundlegend.
Diese einschneidenden Neuerungen kommen auf Unternehmen der Baubranche zu:
– Mit dem neu eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller 30 Tage Zeit, sich mit Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung erfolgt.
– Private Bauherren werden durch den neuen Verbrauchervertrag stärker geschützt u. a. durch eine Baubeschreibungspflicht für Auftragnehmer und das neu eingeführte Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag.
– Künftig kann der Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller durchgereicht werden. Zusätzlich können alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in die Regressansprüche einbezogen werden.
– Die Rechte von Architekten und Ingenieuren werden durch neue Haftungsentlastungen, gestufte Leistungen und das Urheberrecht gestärkt. Zusätzlich wird die Erstellung einer Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung verpflichtend.
Auf dem Seminar „Das neue Bauvertragsrecht 2018“ der AKADEMIE HERKERT erklären erfahrene Rechtsanwälte, mit welchen neuen Regelungen, Stolperfallen und Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung sich Betroffene vertraut machen müssen, um die neue Gesetzgebung rechtssicher zu befolgen.
Detaillierte Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Interessierte unter: www.akademie-herkert.de
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