Corona-Sonderregelung bis zum 31.03.2022 verlängert

Steuerberater Roland Franz

Essen, 15. Oktober 2021***** Bereits im letzten Jahr war es ab dem 01.03.2020 möglich, an Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise Sonderzahlungen bis insgesamt 1.500 EUR steuerfrei zu gewähren. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass diese Sonderregelung nunmehr bis zum 31.03.2022 verlängert worden ist.

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 EUR kann auch in unterschiedlichen Beträgen im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gezahlt werden: z. B. im Jahre 2020 500 EUR, im Jahr 2021 500 EUR und im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2022 wiederum 500 EUR. Der Umfang der Beschäftigung spielt keine Rolle. Es können auch Zahlungen an Teilzeitbeschäftigte geleistet werden und auch an sogenannte „geringfügig entlohnte Beschäftigte.“

„Die Zahlung muss auf jeden Fall zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und muss im Lohnkonto der Lohnbuchhaltung als steuerfreier Bezug aufgeführt werden. Sie wird aber nicht in die Lohnbescheinigung aufgenommen und muss vom Arbeitnehmer nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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