Corona-Krise – Betriebsschließung – Entschädigung!

Betrieb geschlossen – keine Entschädigung?

kanzlei kienert

Corona-Krise – Betriebsschließung – Entschädigung!

Betrieb geschlossen – keine Entschädigung?

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin können Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Sie durch die Betreuung Ihrer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung nicht arbeiten können und deshalb einen Verdienstausfall haben.
(Quelle: https://ifsg-online.de/index.html)

Die angeordneten Schließungen von Geschäften, Betrieben, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios, Friseuren oder die Untersagung von Veranstaltungen sind jedoch kein Tätigkeitsverbot im Sinne des Gesetzes.

Haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund der Corona-Krise nach dem IfSG, könnten Sie einen Anspruch bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Bevor Sie drohen Insolvenz zu gehen oder in existentielle Not zu geraten, könnten Sie eine Entschädigung nach dem IfSG und / oder gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen.

Bleiben diese erfolglos, können Sie sich an uns wenden!

Egal ob Bars, Restaurants, Fitnessstudios, Friseure, Kosmetik, Hotels. Krankenhäuser oder andere Betriebe – fast alle mussten schließen und leiden an extremen Umsatzeinbußen.

Für solche Fälle gibt es unter anderem Betriebsschließungsversicherungen.

Muss Ihr Betrieb auf Grund der Corona-Krise geschlossen bleiben und haben Sie eine der folgenden Versicherungen abgeschlossen?

Betriebsschließungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Veranstaltungsausfallversicherung
Eventversicherung
Betriebsausfallversicherung
Praxisausfallversicherung
All-Risk-Versicherung etc.

Wir beraten und vertreten Sie in diesen Angelegenheiten.

Wir beraten zu dieser Thematik.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir zunächst per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, sollten Sie eine Beratung wünschen: Rechtsanwaltskanzlei Kienert: Gesundheit(at)service-rakienert.de

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