Verbraucherschutz durch RAL-Gütezeichen
sup.- RAL-Gütezeichen spielen eine wichtige Rolle beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Besonders dort, wo der Käufer keine Chance zur eigenen Qualitätskontrolle hat, bieten sie Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeiten. Ein aktuelles Beispiel betrifft Heizungsbesitzer, die für die Wärmeerzeugung in ihrem Haus einen CO2-neutralen Brennstoff nutzen möchten. Diese relativ neue Produktgruppe im Sortiment von Energiehändlern und -versorgern setzt einen komplexen Kompensationsprozess voraus: Der Anbieter muss für die von ihm vertriebenen Mengen an Energie anerkannte Zertifikate erworben haben, die einen vollständigen Ausgleich der Emissionen durch Investitionen in weltweite Klimaschutzprojekte attestieren. Nur wenn diese Projekte durch den Zertifikathandel überhaupt erst ermöglicht werden, also zusätzlich sind, dürfen Energiehändler beispielsweise die entsprechenden Mengen an Heizöl als „CO2-neutral“ verkaufen.
Es liegt auf der Hand, dass ein privater Heizölkunde diese komplexen Ausgleichsmaßnahmen nicht selbst nachvollziehen oder gar überprüfen kann. Weder hat er die Möglichkeit, sich ein persönliches Bild etwa von Waldaufforstungen in Asien zu machen, noch deren geforderte Zusätzlichkeit zu bestätigen. Er muss auch darauf vertrauen, dass alle Kompensationsberechnungen für seinen Kauf korrekt durchgeführt und dass einzelne Zertifikate nicht mehrfach verkauft wurden. Um dieses Kontrolldefizit zu beheben, sollte ein Brennstoff mit dem Prädikat „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ gewählt werden. In diesem Fall ist sichergestellt, dass neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen sämtliche Schritte der Kompensation begutachten und auf die Einhaltung der international vorgegebenen Qualitätsstandards (www.guetezeichen-energiehandel.de) achten. Gibt es keinen Anlass zur Beanstandung, fördert der Brennstoffkunde mit dieser Produktwahl nicht nur die CO2-Kompensation, sondern darüber hinaus einen nicht zu unterschätzenden Zusatzeffekt: „Gute Projekte tragen neben dem Klimaschutz zu einer nachhaltigen Entwicklung am Projektstandort bei“, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). „Sie fördern den Transfer umweltfreundlicher Technik in Entwicklungsländern, sie schaffen Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung und sind gut für die Umwelt – verbessern zum Beispiel die Luftqualität“.
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