Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, weiter auf Erfolgskurs:
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Krefeld – vom 17. Februar 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Behandlung eines Herzinfarktes mit Verschluss des vordereren Herzkranzgefäßes, LG Krefeld, Az. 3 O 196/10
Chronologie:
Der Kläger litt unter Schwächebeschwerden und begab sich zur Behandlung bei der Beklagten. Erst siebzehn Stunden nach der Aufnahme diagnostizierten die Mediziner einen Herzinfarkt, ein Teil des Herzmuskels war bereits abgestorben, die Pumpleistung auf vierzig Prozent gesenkt. Die Gesundheitsschädigung ist irreversibel.
Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat ein Gutachten zu dem Vorfall durch einen Universitätsprofessor, Leiter einer Kardiologie, eingeholt. Dieser konstatierte, dass der Herzinfarkt frühzeitiger hätte erkannt und behandelt werden müssen. Daraufhin einigten sich die Parteien auf die Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 50.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Falle einer Herzinfarktsymptomatik kann jede Minute Zeitverlust entscheidend sein. Das lernen Mediziner bereits im ersten Studiensemester. Weshalb es in dem vorstehenden Fall zu einer derart langen Verzögerung kam, ist unerklärlich. Noch unerklärlicher ist allerdings, weshalb der Haftpflichtversicherer der beklagten Klinik, die Ergo-Versicherung, mit Schreiben vom 10.11.2009 mitteilt, es läge kein vorwerfbares fehlerhaftes Verhalten der Ärzte vor. Das Landgericht und der gerichtlich bestellte Sachverständige haben den Versicherer jedenfalls nun eines Besseren belehrt, so Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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