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Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informiert:

Erfolgreiche Rechtsvertretung durch Ciper Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht und Schmerzensgeld (bundesweit): Fachanwälte für Medizinrecht informieren über Prozesserfolg:

(Mynewsdesk) Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Stuttgart – vom 18. November 2013
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Nicht indizierte Lamotrigin-Therapie nach diagnostizierten myoklonischen Anfällen, LG Stuttgart, Az. 20 O 171/13

Chronologie:
Die Klägerin wurde im Hause der Beklagten vorstellig, nachdem sie einen Abend zuvor während des Autofahrens einen Schwächeanfall erlitten hatte. Die behandelnden Ärzte im Hause der Beklagten diagnostizierten myoklonische Anfälle und stellten die Klägerin medikamentös ein. Die Klägerin litt in der Folge unter starken Schwindelattacken, Sehproblemen, Kopfschmerzen, Müdigkeit sowie psychischen Beschwerden. Die behandelnden Ärzte attestierten der Klägerin eine Fahruntüchtigkeit für sechs Monate. Schließlich stellte sich die Klägerin bei einem Neurologen vor, der das Vorliegen einer Epilepsie ausschloss. Die von den behandelnden Ärzten eingeleitete Lamotrigin-Therapie war daher auch nicht indiziert. Ebensowenig bestand eine Fahruntauglichkeit.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hat einen Behandlungsfehler eindeutig bestätigt, weshalb die Parteien auf Vorschlag des Gerichtes einen Vergleich schlossen. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre hinweg. Lediglich in recht eindeutigen Fällen, wie der vorstehenden, gelingt es, die Verfahren kürzer zu gestalten. Die Verfahrensdauer hängt natürlich auch damit zusammen, wie lange ein vom Gericht bestellter fachmedizinischer Sachverständiger für seine Begutachtung benötigt. Die Zeitspanne kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren andauern, stellt die allein sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist LLM. fest.

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Rechtsanwälte Ciper & Coll., spezialisiert auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tätige Sozietät. Wir sind bundesweit rechtsberatend tätig.
Als Mitgesellschafter der Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt (s. Presse).

Kontakt:
Ciper & Coll. – Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
0211556207
ra.ciper@t-online.de
www.ciper.de

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