ciaoLV: ERGO verrechnet sich auch bei der Korrektur

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In rund 350.000 Fällen hatte der Lebensversicherer ERGO die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen falsch berechnet. Die Versicherung versprach ihren Kunden jeden Fehler zu lösen, was auch in den meisten Fällen passierte. Aber leider wohl nicht in allen.

Denn jetzt droht neues Ungemach, weil man sich offensichtlich nicht immer blind darauf verlassen kann, dass die Nachzahlungen auch korrekt sind. Das Magazin „Finanztest“ berichtet von einem solchen Fall. Danach hatte Ergo einem Kunden im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass man ihm 2009 wegen eines Berechnungsfehlers zu wenig ausgezahlt habe. Gut 1100 Euro wurden deshalb nachgezahlt.

Der Kunde beharrte darauf, dass Ergo ihm die Berechnung der Auszahlung erläutern solle. Doch so tiefen Einblick in die Geschäftspolitik wollte das Unternehmen nicht gewähren – der Kunde blieb aber hartnäckig und beschwerte sich bei der Finanzaufsicht Bafin.

Und siehe da: Die Nachzahlung war tatsächlich falsch berechnet worden, der Kunde bekam deshalb im Mai 2016 nochmals knapp 700 Euro nachgezahlt. Laut Finanztest hatte der Versicherer einen „Schlussüberschussanteil“ nicht berücksichtigt.

Die ciaoLV GmbH versteht sich als bundesweite Plattform für die Überprüfung und Rück-abwicklung von Lebens-und Rentenversicherungen.

Das Team der ciaolv.de arbeitet hierzu mit einer ganzen Reihe von spezialisierten Rechtsanwälten und Rückabwicklungsfirmen zusammen.

Versicherungskunden, die zwischen den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über Widerspruchs-, Rücktritts- und Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, haben ein Anrecht auf Rückerstattung aller geleisteten Prämien zuzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung. Dies gilt für laufende, bereits gekündigte und auch bereits ausgelaufene Verträge. Rechtsdienstleistung wird nicht angeboten.

Auf www.ciaolv.de wird betroffenen Kunden die Möglichkeit geboten, Ihre Verträge überprüfen zu lassen. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Kunden dann eine entsprechende Erstauskunft.

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