Zur Ankündigung des Bundeskanzlers vom 11. Dezember 2025, bis Ende Januar nächsten Jahres Eckpunkte für die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorzulegen und im Frühjahr einen Gesetzentwurf für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu verabschieden, erklärt BVI-Vizepräsident Dr. Klaus Nahlenz:
„Zum Jahresende sendet die schwarz-rote Bundesregierung mit ihrer Erklärung, das Heizungsgesetz endlich abzuschaffen und durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen, ein lang erwartetes und wichtiges Aufbruchssignal für die Branche.
Das Gebäudeenergiegesetz war in der jetzigen Form für Wohnungseigentümergemeinschaften gänzlich ungeeignet. Umso mehr begrüßen wir die Ankündigung, das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und einfacher zu gestalten. Diesem Versprechen müssen nun aber Taten folgen.
Für uns ist völlig klar: Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern dürfen bei Modernisierungsmaßnahmen nicht länger benachteiligt werden – sie müssen im neuen Gesetz endlich die gleiche Berücksichtigung finden wie Mieter und Einfamilienhausbesitzer. Dem Verwalter als Manager der Energiewende im Gebäudebereich kommt dabei eine besondere Rolle zu. Das betrifft auch und gerade die finanzielle Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung. Die dafür vorgesehenen staatlichen Fördermittel müssen künftig auch von Wohnungseigentümergemeinschaften unkompliziert in Anspruch genommen werden können.
Der BVI erneuert in diesem Zusammenhang sein Gesprächsangebot an die zuständigen Ministerien und Fachabgeordneten und steht bereit, sich mit seiner Expertise in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.“
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.
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