Bundeskartellamt gefährdet den Wettbewerb

Qualitätsstandards unter Generalverdacht

Foto: Fotolia / Tyler Olson

sup.- Ob Tiefkühlware oder Erfrischungsgetränke, ob Pflegeartikel oder Süßigkeiten: Beim Einkauf im Supermarkt erwartet der Kunde, in jedem Regal eine gewisse Produktauswahl in unterschiedlichen Ausführungen und Preisstufen vorzufinden. Ein berechtigter Anspruch, dessen Erfüllung jedoch möglicherweise schon bald nicht mehr selbstverständlich ist. Gerade die Hersteller von Markenprodukten, die großen Wert auf hochwertige Zutaten und umfassenden Service legen, sehen sich heute vor große Herausforderungen gestellt. Zum einen müssen sie natürlich durch Qualität und informatives Marketing die Verbraucher von den Vorzügen ihrer Produkte überzeugen. Zum anderen wird es angesichts der Marktmacht des Handels und der Konzentration auf immer weniger Filialketten für die Hersteller zunehmend schwierig, die erforderlichen Preise für diese Markenqualität zu erzielen. Selbst bekannte Branchengrößen beispielsweise aus der Lebensmittelfertigung, die jeweils innerhalb ihres Produktbereichs zu den Marktführern zählen, müssen sich für einen bundesweiten Vertrieb meist die eng kalkulierten Einkaufspreise der Supermarkt- und Discounterketten diktieren lassen.

Brisant und für manche Unternehmen existenzbedrohend wird die Situation allerdings erst durch eine weitere Hürde, die das Bundeskartellamt den Markenanbietern in den Vertriebsweg stellt. Nach der Logik dieser Behörde dürfen außergewöhnliche Produktgüte oder zusätzliche Service- und Dienstleistungen ohnehin keinen Einfluss auf die Preisgestaltung haben. Alle Preise, die vom jeweils untersten Niveau einer Warengattung nach oben abweichen, begründen für die Wettbewerbshüter sofort den Generalverdacht auf unzulässige Absprachen. Neben den Preis-Limits der Handelsketten sabotiert also auch das Kartellamt ein breites Warensortiment, das dem Käufer die Entscheidung zwischen unterschiedlichen Qualitätsstandards überlässt. Echter Wettbewerb, dessen Schutz eigentlich die Kernaufgabe der Kartellwächter ist, wird so zunehmend zugunsten eines gleichförmigen „Discountry“ verhindert. „Wir haben heute die Situation, dass der Wettbewerb gegen das Kartellamt verteidigt werden muss“, meint Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com), Autor des Fachbuchs „Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert“ (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5). Er sieht den Verbraucherschutz bedroht, wenn die Kartellamtsvorgaben zu einer Absenkung der Standards bei Produktentwicklung, Inhaltsstoffen, Fertigungskontrolle und Kundenservice führen. Für mündige Verbraucher sind schließlich nicht allein die Preise, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis und der individuelle Geschmack die entscheidenden Kaufkriterien. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass im Supermarktregal tatsächlich eine ausreichende Auswahl unterschiedlicher Qualitätsstufen zu finden ist.

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