Gütezeichen bestätigt Gültigkeit der Eichung
sup.- Messgeräte spielen bei der häuslichen Wärmeversorgung eine wichtige Rolle. Sie erfassen die Menge des verbrauchten Brennstoffs und liefern damit die entscheidenden Daten für die jährlichen Heizkosten. Deshalb unterliegen Energiezähler in Wohngebäuden grundsätzlich der gesetzlichen Eichpflicht. Wenn die Wärmeenergie jedoch wie z. B. beim Heizöl per Tankwagen geliefert wird, dann befinden sich die Messgeräte an der Abgabe-Vorrichtung des Fahrzeugs. Ob die Eichung dort noch gültig ist, kann der Kunde allenfalls am Liefertermin überprüfen. Sicherer ist es, wenn er bereits bei der Auswahl des Brennstoff-Lieferanten nach dem RAL-Gütezeichen Energiehandel fragt. Bei Händlern mit dieser Auszeichnung sind die Kontrollen der Eichstempel ebenso wie andere Überprüfungen bereits von unabhängigen Sachverständigen vorgenommen worden (www.guetezeichen-energiehandel.de). Um das Prädikat führen zu dürfen, müssen die Anbieter auch bei der Produktgüte, der Preistransparenz und bei der Lieferzuverlässigkeit strengen Prüfbestimmungen gerecht werden.
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