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Breitbandmarkt.de: Drosselungsregelung der Telekom

Breitbandmarkt.de: Drosselungsregelung der Telekom

(NL/2171028844) Die Deutsche Telekom hat eine Geschwindigkeits-Drosselung auch für Festnetz-Internetverbindungen eingeführt. Inzwischen ist eine hitzige Debatte entbrannt über die Rechtmäßigkeit dieser Tempo-Bremse. Wie aber sieht die Regulierung im Detail aus? Die Redaktion des Online-Portals www.breitbandmarkt.de hat alle Informationen zu der Neuregelung der Telekom zusammengestellt.

Erstmals Drosselung von Festnetz-Internet

Im Mobilfunk-Internet sind Drosselungen ab einem bestimmten Datenverbrauch die Regel. Laut Netzbetreiber können die voll ausgelasteten Mobilfunknetze nur so eine gleichbleibende Qualität für alle Nutzer gewährleisten. Die Deutsche Telekom hat nun erstmals dieses Regulierungsprinzip auf das stationäre Internet übertragen. Der günstigste Telekom-Festnetzdatentarif bietet ein Inklusivvolumen von 75 Gigabyte (GB) bei einer Surfgeschwindigkeit von bis zu 16 Megbit pro Sekunde (Mbit/s). Ist das Datenvolumen verbraucht, sinkt das Surftempo auf 384 Kilobit pro Sekunde (kbit/s). Gegen Aufpreis kann der Kunde das Volumen und die Geschwindigkeit seines Festnetz-Internetanschlusses jedoch steigern.

Kritik von Bundeskartellamt und Verbraucherschützern

Gegen diese Freikauf-Regelung der Telekom regt sich nun öffentlicher Protest. Das sei ein massiver Verstoß gegen die Netzneutralität und führe zu einer Marktverzerrung, so der Vorwurf. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, die Drosselungspläne der Telekom genau zu prüfen. Auch die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur fordern klare Stellungnahmen der Telekom zu den Regulierungsplänen.

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