München (18.12.2013)
Als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone nicht in Frage. Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, ist zu groß. Das gilt besonders für Mehrfamilienhäuser. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) .
Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Der Verband rät, an Silvester und dem Neujahrstag brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen bleiben. Beim Feuerwerk in Wohngebieten sollte die Flugrichtung so gewählt werden, dass die Raketen keine benachbarten Häuser treffen.
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Der Abdruck ist frei.
Im VdW Bayern sind 454 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 338 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 530.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
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