Categories: Allgemein

Bonus für Arbeitnehmer auch bei wirtschaftlich schlecht laufendem Unternehmen?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Zielvereinbarungen sind in der Regel verbunden mit Leistungsanreizen in Entgeltform. Als Zielvereinbarung versteht man Abreden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die darauf gerichtet sind, ein bestimmtes Leistungsziel innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichen. Bei dem entsprechenden Bonus für den Arbeitnehmer handelt es sich um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die reinen Entgeltcharakter hat.

Grundsätzlich gilt im Rahmen solcher Vereinbarungen im Hinblick auf die Art des Ziels sowie die Gewichtung einzelner Ziele die Vertragsfreiheit. Eine Grenze stellt jedoch die Sittenwidrigkeit dar. Sittenwidrigkeit, so wird vertreten, liegt ab einer Überschreitung der Gesamtvergütung um 30 Prozent vor. In Arbeitsverträgen finden sich zudem oftmals Klauseln zu Stichtagen und Rückzahlung.

Eine Stichtagsklausel besagt, dass die entsprechende Zahlung nur dann erfolgt, wenn zu einem gewissen Stichtag das Arbeitsverhältnis noch besteht. Die Rückzahlungsklausel dagegen bestimmt, dass eine Pflicht zur Rückzahlung besteht, sofern das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Zeitpunkt endet. Unwirksam ist dagegen ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Hinblick auf Vergütungen bei Zielvereinbarungen.

Möglich ist die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sofern

– der widerrufliche Teil klar bestimmt ist,
– der widerrufliche Teil höchstens 25 Prozent der Gesamtvergütung umfasst und
– die Widerrufsgründe klar benannt sind.
Die einseitige Festlegung oder die Einigung über Ziele, aber auch die Festlegung der Kriterien und Regelungen zu ihrer Gewichtung unterliegen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat, wenn Zielvereinbarungen im Zusammenhang mit Bonussystemen stehen.

31.03.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Der Facility-Dienstleister Vebego liefert ab 2026 präzise Verbrauchsdaten für Scope-3-Emissionen, um die CSRD-Compliance der Kunden…

5 Stunden ago

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Neue Ablängsäge für Aluminium, Buntmetall, Voll- und Hohlprofile Die neue Ablängsäge von IMA Schelling Precision…

6 Stunden ago

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Interview mit Olivier Doche, Direktor des Bancal Hotel & Spa Olivier Doche, Direktor des Bancal…

8 Stunden ago

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

(Bildquelle: © Pixabay)Artikel: https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-merz-regierung-reform-selbststaendige-in-die-gesetzliche-geschaeftsmodelle-die-nicht-mehr-aufgehen-94384895.html Die geplante Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige wird mit dem…

9 Stunden ago

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

(Bildquelle: © Pixabay)Artikel: https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-merz-regierung-reform-selbststaendige-in-die-gesetzliche-geschaeftsmodelle-die-nicht-mehr-aufgehen-94384895.html Die geplante Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige wird mit dem…

9 Stunden ago

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Kostenlos Gemüse aus Überschuss bestellen - Lebenshaltungskosten senken GartenfreudenDie stetig steigenden Kosten für den Wocheneinkauf…

9 Stunden ago