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BFSG: Jetzt handeln oder 100.000EUR Bußgeld riskieren

Trotz verzögerter Marktüberwachungsbehörde müssen B2C-Unternehmen ab sofort BFSG-Pflichten erfüllen. Experte warnt vor Abmahnungen und Bußgeldern.

Knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 suchen deutsche Unternehmen noch Orientierung bei der praktischen Umsetzung der neuen Barrierefreiheitspflichten. Die zentrale Marktüberwachungsbehörde der Länder (MLBF) mit Sitz in Magdeburg befindet sich noch im Aufbau, da der erforderliche Staatsvertrag schrittweise von den Bundesländern ratifiziert wird.

„Viele Unternehmen sind verunsichert und unterschätzen die Dringlichkeit“, erklärt Alexander Buchanan, Geschäftsführer der Stuttgarter Agentur barrierefrei-digital.net und Experte für digitale Barrierefreiheit. „Während die Marktüberwachungsbehörde noch im Aufbau ist, laufen bereits erste Abmahnungen. Unternehmen müssen jetzt handeln, bevor es teuer wird.“

Der Aufbau erfolgt stufenweise: Von den 16 Bundesländern haben bislang 13 den Staatsvertrag zur Errichtung der MLBF ratifiziert. Die verbleibenden Länder befinden sich noch im Ratifizierungsprozess. Bis zur vollständigen Etablierung der zentralen Behörde koordinieren die einzelnen Länder die Marktüberwachung – eine Übergangslösung, die Unternehmen Planungssicherheit bietet.

„Während viele Unternehmen noch zögern und auf Klarheit warten, laufen bereits erste Abmahnverfahren. Das BFSG gilt verbindlich für alle B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln“, so der Barrierefreiheit-Experte.

Besonders Unternehmen in Baden-Württemberg haben gute Voraussetzungen, betont Buchanan. Das Land hat den Staatsvertrag bereits im März ratifiziert und zeigt damit seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung. Über 10 Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum sind von einer Schwerbehinderung betroffen und profitieren von barrierefreien Websites – eine wichtige Zielgruppe für zukunftsorientierte Unternehmen.

Die Stuttgarter Digitalagentur beobachtet seit Inkrafttreten des BFSG eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Barrierefreiheit-Audits und technischen Umsetzungen. „Website-Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Google-Rankingfaktor und erweitert nachweislich die Zielgruppe“, erklärt der Experte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder sogar die Untersagung der Website.

Unternehmen, die jetzt handeln, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil und vermeiden teure Nachbesserungen unter Zeitdruck. „Die technische Umsetzung dauert je nach Website-Umfang mehrere Wochen. Wer zu spät startet, riskiert Bußgelder und Abmahnungen während der Umsetzungsphase“, warnt Buchanan.

Kostenloser Barrierefreiheit-Check verfügbar
Unternehmen können unter barrierefrei-digital.net einen kostenlosen Erstcheck ihrer Website auf Barrieren durchführen lassen und sich über die BFSG-Anforderungen informieren.

Seit 28.Juni 2025 ist eine barrierefreie Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Unternehmen Pflicht
Wir unterstützen Unternehmen auf Ihrem Weg zu digitaler Barrierefreiheit.

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