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Bewährungswiderruf

Tipps vom Strafverteidiger

Bewährungswiderruf

Tipps vom Strafverteidiger

Ausgangslage
Wird ein Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe mit (Aussetzung der Vollstreckung zur) Bewährung verurteilt, herrscht häufig zunächst Erleichterung darüber, dass eine Haftstrafe (erstmal) nicht angetreten werden muss.
So ein Urteil wird allerdings begleitet von einem Bewährungsbeschluss, mit dem dem Verurteilten eine Reihe von Weisungen aufgegeben und die Bewährungszeit bestimmt werden.

Hierzu gehören grundsätzlich die Weisungen ein straffreies Leben zu führen und dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Dazu kommen häufig außerdem die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer und die Auflage, einen Geldbetrag an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen oder Arbeitsstunden zu leisten.

Folgen des Verstoßes gegen Auflagen
Wenn der Verurteilte die Weisungen des Bewährungsbeschlusses nicht einhält und beispielsweise neue Straftaten begeht oder Zahlungen nicht leistet, droht der Widerruf der Bewährung. Hierzu erfolgt zunächst eine Anhörung durch das Gericht.

So eine Anhörung sollte den Betroffenen daher auf keinen Fall ungenutzt lassen.

Was kann man tun?
Das Gesetz sieht in geeigneten Fällen vor, die Bewährungsauflagen zu verschärfen und die Bewährungszeit zu verlängern, um so die Bewährung zu „retten“ und einen Widerruf – der zur Vollstreckung der Haft führen würde – zu verhindern.

Wer eine Anhörung zum Bewährungswiderruf erhält, sollte sich umgehend an auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte wenden, rät der bundesweit tätige Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering aus Hamm. So kann auch kurzfristig noch geklärt werden, ob der Bewährungswiderruf und eine Vollstreckung der Haftstrafe (noch) verhindert werden kann.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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