Die IMR Service Group setzt die Unfallverhütungsvorschrift in Ihrem Unternehmen um – kompetent und zuverlässig
Die Betriebsmittel Prüfung Baden Württemberg und Rheinland Pfalz dient der Unfallverhütung und ist für „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung) aller Unternehmen verpflichtend.
Dieser Verpflichtung zur Prüfung von Elektrogeräten muss ausnahmslos jeder Unternehmer nachkommen, denn dieser ist hinsichtlich der Sicherheit seiner Anlagen und Betriebsmittel in der Beweispflicht. Dieser kommt er mit der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nach. Die IMR Service Group (http://www.bgv-a3-bw.de/) mit Sitz in Ettlingen ist Anbieter dieser Prüfungen in Baden Württemberg und Rheinland Pfalz. Sie verfügt über spezialisiertes Personal und jahrelange Erfahrung, um Arbeitsunfällen mittels der Betriebsmittel Prüfung entgegenzuwirken. Dieses Personal führt den Check gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch und halten das Ergebnis im „Prüfprotokoll elektrischer Geräte gemäß DIN VDE 0701-0702, BetrSichV, DGUV-Vorschrift 3“ durch.
Viele Arbeitsunfälle lassen sich vermeiden, wenn diverse Sicherheitsmaßnahmen greifen. Menschenleben können gerettet und die äußerst häufigen Unfälle durch Strom verhindert werden. Die Betriebsmittel Prüfung Baden Württemberg und Rheinland Pfalz ist eine dieser Sicherheitsmaßnahmen, die von der Betriebssicherheitsverordnung ausgearbeitet wurde und strengen Richtlinien unterliegt. Bereits 1973 wurde damit begonnen, die Sicherheit mittels Prüfung von Elektrogeräten zu verbessern und so ist es auch diesen Bemühungen zu verdanken, dass die Zahl der Unfälle seitdem eklatant sinken konnte. Heute sind die Prüfungen mit Fristen belegt, die jedes Unternehmen zwingend einzuhalten hat. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, so erfüllt dieses Versäumnis einen Straftatbestand.
Bei der Website www.bgv-a3-bw.de handelt es sich um eine Webseite der IMR Service Group mit Sitz in Ettlingen. Hier bietet das Unternehmen unter der Leitung von Rene Hartung dem Kunden Informationen rund um die Betriebsmittel Prüfung Baden Württemberg und Rheinland Pfalz sowie die Möglichkeit, diese zu beauftragen.
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