Berufsstart: Trotz Volljährigkeit mitversichert

Junge Erwachsene sind während Ausbildung, Studium und Freiwilligendiensten oft bei Eltern mitversichert

Endlich volljährig: Muss man sich jetzt auch selbst versichern? Foto: HUK-COBURG

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?

Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung während der Ausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst und ein bis zu zwei Jahre dauerndes Work- & Travel-Programm bzw. eine ebenso lange Au-pair-Tätigkeit miteingeschlossen. – Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob, um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Ausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.

Ausland inklusive

Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Versicherung reden.

Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und bietet nicht den gewohnten Standard. Fast immer müssen Zuzahlungen geleistet werden. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien studieren will, muss sich selbst versichern.

Viele private Krankenversicherungen bieten für einen vorübergehend Auslandsaufenthalt – wie einem Auslandssemester – Schutz im Rahmen einer Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er miteingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die aber schnell etliche tausend Euro kosten kann.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/berufsstart.html.

Mit weit über zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2021 von über 8 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit mehr als 13 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2021 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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