Berlin: Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM (Ciper & Coll.) erhält den Titel zum „Fachanwalt für Medizinrecht“
(Mynewsdesk) Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld – bundesweit – ist nunmehr ebenfalls von der Rechtsanwaltskammer Berlin nach erfolgreichem Abschluss seines Fachanwaltslehrganges der Titel zur „Fachanwalt für Medizinrecht“ verliehen worden. Damit stellt sie seine besondere Qualifikation auf diesem komplexen Rechtsgebiet heraus:Die Führung der Fachanwaltsbezeichnung ist auf Antrag zu gestatten, wenn der Rechtsanwalt die hierfür von der Fachanwaltsordnung (FAO) vorausgesetzten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen hat. Diese Kenntnisse und Erfahrungen müssen erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs. 2 FAO. Fachanwälte sind sind nur diejenigen Rechtsanwälte, die in ihrem Profil explizit als solche ausgewiesen werden.Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM ist für die Anwaltskanzlei Ciper & Coll. am Kanzleistandort in Berlin sowie in ganz Ostdeutschland an den Kanzleistandorten der Sozietät tätig und betreut medizingeschädigte Mandanten. Zahlreiche Prozesserfolge des engagierten Rechtsanwaltes werden auf der Kanzleihomepage www.ciper.de in regelmässigen Abständen veröffentlicht.
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Ciper & Coll. gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund ihrer fast zwanzigjährigen Erfahrungen, ihren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und ihren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien der Kanzlei sind belegt (s. www.ciper.de zu Presse). Mit der Verleihung des Titels zum „Fachanwalt für Medizinrecht“ trägt Rechtsanwalt Mahr zur weiteren Spezialisierung von Ciper & Coll. bei.
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