Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit – ein wichtiger Zusatzbaustein zur Sicherung der Altersversorgung

Kelkheim, 07. Juni 2016

Von der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung alleine kann man im Falle einer Berufsunfähigkeit kaum leben. Dies erkennen aktuell immer mehr Berufstätige – und sichern ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Wer seinen Lebensstandard durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchte, sollte dabei zwei Dinge beherzigen.

Berufsunfähigkeitsversicherung in angemessener Höhe

Im Schnitt beträgt die durchschnittlich vereinbarte Leistungssumme bei Berufsunfähigkeit 634 Euro. Das ist zu wenig. Denn die Berufsunfähigkeitsrente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Das heißt, auch wenn Sie hier in eine Berufsunfähigkeitsrente einzahlen, so haben Sie am Ende nicht mehr, als wenn Sie die Grundsicherung alleine erhalten würden. Daher sollte die Leistung aus der Rente über der gesetzlichen Grundsicherung liegen – ansonsten zahlen Sie ein und haben letztlich nichts davon. Wenn Sie nicht nur den Grundsicherungsbetrag erreichen wollen, sondern Ihren Lebensstandard einigermaßen halten wollen, sollte die Höhe der vereinbarten Rente bei mindestens zwei Drittel des monatlichen Nettoeinkommens liegen.

Beitragsbefreiung bei BU – wichtig um Ihre Altersvorsorge zu erhalten

Eine Berufsunfähigkeitsrente leistet in der Regel nur bis ein anderer Beruf wieder aufgenommen wurde, längstens jedoch bis zum Ablauf des Vertrages. Sollte keine Berufsunfähigkeit eintreten, verfallen die Beiträge. Es gibt keine Schlusszahlungen oder Beitragsrückzahlungen. Wer also seine finanzielle Absicherung nach Ablauf einer Berufsunfähigkeitsrente aufrechterhalten will, sollte zur Berufsunfähigkeitsrente noch eine Renten- oder Kapitallebensversicherung abschließen. Doch was macht man mit seiner Renten- oder Kapitallebensversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit? Dann, wenn man die Beiträge eventuell nicht mehr aufbringen kann? Hier sollte man über eine Zusatzversicherung nachdenken, die im Falle der Berufsunfähigkeit einspringt und die Beiträge übernimmt. Daher ist es wichtig, beim Abschluss einer Renten- oder Kapitallebensversicherung unbedingt darauf zu achten, eine „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ in den Vertrag zu integrieren. Und – falls eine Versicherung dies nicht bietet – nach einem Anbieter schauen, der dies tut.

Denn bei einer „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ springt der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit für den Versicherten ein und übernimmt für diesen die weiteren Beitragszahlungen. So bleibt die Altersvorsorge auch im Falle einer Berufsunfähigkeit gesichert. Gerade bei der Altersversorgung, ist dies ein wichtiger Zusatzbaustein.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie vor Abschluss einer Altersversorgung, ob diese über die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit verfügt und wählen Sie diese auf jeden Fall dazu. Auch wenn es ein klein wenig mehr Beitrag kostet, so bleit Ihre Altersversorgung auch im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten.

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